Kulturstrategie Innsbruck 2030

Ergebnis des Partizipationsprozesses

Hier steht das mit 31. März 2022 veröffentlichte Ergebnis des Partizipationsprozesses mit Empfehlungen und Vorschlägen für die Ausarbeitung einer Kulturstrategie Innsbruck 2030 bereit.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich bei dem Papier nicht um die fertige Kulturstrategie, sondern um ein Zwischenergebnis auf dem Weg dorthin. Das Papier enthält eine zusammenfassende Darstellung des breit angelegten Partizipationsprozesses, an dem hunderte ExpertInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich sowie Schnittstellenbereichen in mehreren Workshops und Diskussionsrunden beteiligt waren.

Sie können das Papier entweder als eigenständiges Dokument herunterladen oder dessen Inhalte nach dem Download-Bereich im Fließtext auf dieser Seite lesen.

Inhaltliche Anmerkungen zum Ergebnis des Partizipationsprozesses können Sie bis einschließlich 17. April 2022 an das Referat Kulturentwicklung und Förderungen senden. Bitte verwenden Sie dazu das Kontaktformular.

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Impressum

Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin:
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21
A-6020 Innsbruck

Redaktion:
Isabelle Brandauer (Kulturamt der Stadt Innsbruck)
Rita Hebenstreit (Kulturamt der Stadt Innsbruck)
Thomas Philipp (Linzer Institut für qualitative Analysen)
Aliette Dörflinger (Dörflinger Consulting & Facilitation)
Wolfgang Andexlinger (Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der Stadt Innsbruck)
unter Mitarbeit von Monika Abendstein, Karl C. Berger, Isabel Gabbe, Petra Poelzl, David Prieth, Helene Schnitzer und Nicola Weber (Arbeitsgruppe Kulturstrategie Innsbruck 2030)

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

In diesem Papier werden die Ergebnisse des breit angelegten Partizipationsprozesses zur Erarbeitung einer Kulturstrategie Innsbruck 2030 zusammenfassend dargelegt. Dazu wurden nach Abschluss der Diskussions- und Workshop-Phase ab November 2021 die Ergebnisse durch das Projektteam und die Arbeitsgruppe (siehe Impressum) verdichtet und redigiert. Das Papier wird nun einer breiten Öffentlichkeit für die Begutachtung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird es gemeinsam mit den Stellungnahmen aus dem öffentlichen Begutachtungsverfahren für die Stadtpolitik Auftrag sein, daraus ein tragfähiges Leitbild, Visionen, Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen in Form der Kulturstrategie Innsbruck 2030 abzuleiten und zu beschließen.

Ziel der öffentlichen Begutachtung ist es:

  • das bisher Geleistete transparent darzustellen,
  • allen Menschen, die sich am Prozess beteiligt haben, die Möglichkeit zu geben, zu überprüfen, ob sie sich wiederfinden und
  • Rückmeldungen von allen weiteren Interessierten einzuholen.

Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an die vielen Menschen, die sich aktiv am bisherigen Prozess beteiligt haben und es im Zuge der öffentlichen Begutachtung noch tun, an die Mitglieder des Projektteams, der Arbeitsgruppe und des Advisory Boards (siehe Einleitung), an das Kulturamt der Stadt Innsbruck sowie an den Kulturausschuss der Stadt Innsbruck.

Einleitung

Politische Zielsetzung und Prozessablauf

Im Dezember 2019 wurde im Innsbrucker Stadtsenat die Erstellung einer Kulturstrategie beschlossen. In einem langfristig angelegten Prozess sollen dabei drei Phasen durchlaufen werden:

  • Phase 1: Erarbeitung einer Kulturstrategie 2030, geplant von Mitte 2020 bis Mitte 2022
  • Phase 2: Umsetzung von Maßnahmen, geplant ab Mitte 2022/Anfang 2023
  • Phase 3: Evaluation und Berichterstattung im Gemeinderat, Beschluss über nächste Schritte bis 2030, geplant ca. 2024

Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer Kulturstrategie Innsbruck 2030 unter breiter öffentlicher Beteiligung. Als tragfähige Grundlage für das kulturpolitische Handeln soll sie einen Orientierungsrahmen für die nächsten rund zehn Jahre vorgeben.

Für die Projektabwicklung und weitere Begleitung der Kulturstrategie Innsbruck 2030 verantwortlich zeichnet das Referat für Kulturentwicklung und Förderungen des Kulturamts der Stadt Innsbruck. Zur Unterstützung in der Konzeption und Umsetzung der ersten Phase wurde im März 2020 eine Ausschreibung eingeleitet und von einer Jury das beste Konzept ausgewählt. Die erste Phase wurde im Konzept in drei Arbeitsschritte unterteilt und später auf vier Arbeitsschritte modifiziert:

  • Erhebungen & Analysen: Juli 2020 bis März 2021
  • Diskussionen & Workshops: April bis November 2021
  • Verdichtung & Begutachtung: Dezember 2021 bis Mai 2022
  • Politische Abstimmung & Beschlussfassung: Juni bis etwa Oktober 2022

Die Basis des Kulturstrategieprozesses bildete eine umfangreiche Grundlagenarbeit, die zwischen Juni 2020 und März 2021 durchgeführt wurde und wissenschaftliche Erhebungen und Analysen umfasste:

  • Charakterisierung des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs,
  • Analyse des Kulturbudgets,
  • Beschreibung der wichtigsten Kulturförderungsmaßnahmen,
  • Skizzierung des kulturpolitischen Diskurses in den letzten Jahren,
  • Darstellung von rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen,
  • Untersuchung von themenspezifischen Strategien, Konzepten und Programmen,
  • Herausarbeitung von Zukunftspotenzialen, u. a basierend auf 33 qualitativen Interviews mit Persönlichkeiten aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich sowie anderen für die kulturelle Entwicklung von Innsbruck relevanten Bereichen.

Ziel dieses Schritts war es zum einen, den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich zu aktivieren und die Beteiligung von ExpertInnen von Beginn an sicherzustellen, zum anderen eine inhaltliche Basis für die nachfolgenden Arbeitsschritte zu schaffen. Die Grundlagenarbeit wurde im März 2021 auf der Website zur Kulturstrategie Innsbruck 2030 unter kulturstrategie-innsbruck.at/grundlagenarbeit veröffentlicht.

Ab April 2021 folgte eine mehrmonatige Diskussions- und Workshop-Phase. Bis November 2021 fanden insgesamt sechs Themen-Workshops mit durchschnittlich jeweils rund 100 Teilnehmer*innen statt:

  • Workshop #1 „Stadt & Image: Kultur statt der Berge oder Kulturstadt der Berge?“
    Mittwoch, 14. April 2021, 17:00–20:30 Uhr, coronabedingt im digitalen Raum
  • Workshop #2 „Vermittlung & Arbeit: Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“
    Montag, 17. Mai 2021, 17:00–20:30 Uhr, coronabedingt im digitalen Raum
  • Workshop #3 „Bildung & Gesellschaft: Bilden wir die Gesellschaft!“
    Dienstag, 15. Juni 2021, 17:00–20:30 Uhr, coronabedingt im digitalen Raum
  • Workshop #4 „Raum & Zusammenarbeit: Wer kann mit wem?“
    Mittwoch, 29. September 2021, 17:00–20:30 Uhr, Haus der Musik Innsbruck
  • Workshop #5 „Wert & Vielfalt: Ist das Kunst oder kann das weg?“
    Montag, 18. Oktober 2021, 17:00–20:30 Uhr, Congress Innsbruck
  • Workshop #6 „Offene Diskussion … auf der Zielgeraden“
    Dienstag, 9. November 2021, 17:00–20:30 Uhr, Congress Innsbruck

Zur inhaltlichen Unterstützung bei der Erstellung der Kulturstrategie Innsbruck 2030 wurde Ende Jänner 2021 eine 7-köpfige Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte durch das Kulturamt der Stadt Innsbruck, wobei auf eine möglichst ausgewogene Zusammensetzung hinsichtlich Trägerschaften, Disziplinen, Kompetenzen und Geschlechtern geachtet wurde. Die Arbeitsgruppe war vor allem für die Validierung und Verdichtung der Ergebnisse aus den Workshops zuständig. In ihr wurden eingebrachte Vorschläge und Ideen diskutiert und an den Inhalten der Kulturstrategie gearbeitet. Sie bildete darüber hinaus ein wichtiges Bindeglied zu den verschiedenen Kunst- und Kulturbereichen in der Stadt.

Zur themenspezifischen Unterstützung bei der Erstellung der Kulturstrategie Innsbruck 2030 wurde außerdem im März 2021 ein Advisory Board eingerichtet. Es bestand aus 33 Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, aber auch aus relevanten Schnittstellenbereichen wie Wissenschaft, Bildung, Jugend, Soziales, Integration, Tourismus, Kreativwirtschaft oder Stadtplanung.

Für die Gesamtkoordination und -organisation sowie die laufende strategische Abstimmung mit den politischen EntscheidungsträgerInnen verantwortlich war ein Projektteam rund um das Kulturamt der Stadt Innsbruck.

Die Abstimmungsarbeit zur Kulturstrategie Innsbruck 2030 begleitete die erste Phase über den gesamten Zeitraum hinweg. So fanden Präsentationen und Diskussionen im Kulturausschuss, Präsentationen im Gemeinderat, fachlicher Austausch mit anderen Abteilungen des Magistrats der Stadt Innsbruck oder Abstimmungsgespräche mit StakeholderInnen aus Kunst, Kultur und relevanten Schnittstellenbereichen statt. Ziel war es dabei, für die in der Kulturstrategie enthaltenen Ziele und Maßnahmen ein möglichst breites Commitment herzustellen.

Nach Abschluss der Diskussions- und Workshop-Phase wurden ab November 2021 die Ergebnisse durch das Projektteam und die Arbeitsgruppe sukzessive verdichtet und redigiert. Das vorliegende Ergebnis des Partizipationsprozesses wird nun einer breiten Öffentlichkeit für die Begutachtung zur Verfügung gestellt. Anschließend wird das Papier gemeinsam mit den Stellungnahmen aus dem öffentlichen Begutachtungsverfahren für die Stadtpolitik Auftrag sein, daraus ein tragfähiges Leitbild, Visionen, Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen in Form der Kulturstrategie Innsbruck 2030 abzuleiten und zu beschließen.

Projektteam: Isabelle Brandauer (Leiterin des Kulturamts der Stadt Innsbruck), Rita Hebenstreit (Referat für Kulturentwicklung und Förderungen der Stadt Innsbruck), Wolfgang Andexlinger (Vertreter aus dem Bereich Stadtentwicklung), Norma Schiffer-Zobernig (Büro des Bürgermeisters), fachlich begleitet durch Thomas Philipp (Linzer Institut für qualitative Analysen) und Aliette Dörflinger (Dörflinger Consulting & Facilitation).

Arbeitsgruppe: Monika Abendstein (Leiterin von bilding – Kunst- und Architekturschule für Kinder und Jugendliche), Karl. C. Berger (Leiter des Tiroler Volkskunstmuseums, Mitglied im Kulturbeirat für Volkskultur des Landes Tirol), Isabel Gabbe (Leiterin des Departments für Musikpädagogik Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg), Petra Poelzl (Künstlerische Leiterin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstler:innenschaft (Kunstpavillon & Neue Galerie)), David Prieth (Selbständiger Künstler, Geschäftsführer der p.m.k. Plattform mobile Kulturinitiativen, Vorstandsmitglied der TKI – Tiroler Kulturinitiativen und der IG Kultur Österreich, Mitglied von skin on marble und Kulturkollektiv Contrapunkt), Helene Schnitzer (Geschäftsführerin der TKI – Tiroler Kulturinitiativen, Mitglied im Kulturbeirat für Kulturinitiativen des Landes Tirol) und Nicola Weber (Geschäftsführerin des WEI SRAUM. Designforum Tirol).

Advisory Board: Christina Alexandridis, Peter Assmann, Hannah Crepaz, Irene Girkinger, Karl Gostner, Christoph Grud, Michael Haupt, Tanja Helm, Stefanie Höllinger, Klaus Kleewein, Paul Klumpner, Frederik Lordick, Peter Margreiter, Josef Margreiter, Daniela Oberrauch, Elfi Oblasser, Werner Pfeifer, Antonella Placheta, Thomas Pühringer, Elisabeth Rieder, Margarete Ringler, Arno Ritter, Siljarosa Schletterer, Katharina Schnitzer-Zach, Manuela Schweigkofler, Eva-Maria Sens, Bettina Steindl, Martina Steiner, Carmen Sulzenbacher, Ulrike Tanzer, Verena Teissl, Melanie Wiener und Jakob Winkler. Die Funktionen dieser Personen finden sich auf der Website der Kulturstrategie Innsbruck 2030.

Ausgangssituation für die Kulturstadt Innsbruck: Die AkteurInnen

Die Ausgangssituation für die Kulturstrategie und damit die weitere Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck ist umfassend in der 265-seitigen Grundlagenarbeit beschrieben. Dargestellt werden in ihr u. a. die AkteurInnen, die an der Gestaltung der Kulturstadt Innsbruck beteiligt sind. Neben der städtischen Politik und Verwaltung sind dabei die zahlreichen KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und sonstigen Menschen hervorzuheben, die in den und um die vielen Kunst- und Kultureinrichtungen in Innsbruck aktiv sind. In der Grundlagenarbeit sind diese AkteurInnen und ihre Arbeit in aller Kürze vorgestellt, wobei eine Gliederung nach verschiedenen künstlerischen Sparten, kulturellen Bereichen und strukturellen Aspekten erfolgt (siehe Grundlagenarbeit, S. 27–101).

Ausgangssituation für die Kulturstadt Innsbruck: Politischer und rechtlicher Rahmen

Anschließend an eine Darstellung der Diskussionen und Entscheidungen des Gemeinderats zwischen Mai 2018 und Dezember 2020 (siehe Grundlagenarbeit, S. 102–176) werden verschiedene kulturpolitische Programme, Papiere und Dokumente analysiert (siehe Grundlagenarbeit, S. 184–190), darunter das im Mai 2018 von den Innsbrucker Parteien Die GRÜNEN, Für Innsbruck (FI), ÖVP, TSB (Tiroler Seniorenbund) und SPÖ beschlossene „Arbeitsübereinkommen 2018–2024“, sowie eine Reihe von Leitbildern und strategischen Programmen für verschiedene Themenbereiche auf Landes- und Stadtebene, die teilweise auch den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich betreffen (z. B. Kreativwirtschaftsstrategie für Tirol 2019–2025, Tourismusstrategie 2017–2022, …). Dazu kommen verschiedene Programme und damit verbundene Maßnahmen der Raumplanung, Stadtplanung und Stadtentwicklung (siehe Grundlagenarbeit, S. 190–210). Sie alle bilden – gemeinsam mit rechtlichen Normen wie dem Innsbrucker Stadtrecht, der Subventionsordnung der Stadt Innsbruck, dem Tiroler Veranstaltungsgesetz oder baurechtlichen Normen (siehe Grundlagenarbeit, S. 177–184) – einen wichtigen Rahmen für die Kulturstrategie Innsbruck 2030.

Ausgangssituation für die Kulturstadt Innsbruck: Kulturelles Profil

Ein zentraler Teil in der Grundlagenarbeit widmet sich folgenden Fragen:

  • Welches Profil weist die „Kulturstadt Innsbruck“ auf?
  • Was sind relevante Themen für die zukünftige kulturelle Entwicklung von Innsbruck?
  • Welche Stärken und Schwächen können im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich ausgemacht werden?

Die Antworten auf diese Fragen (siehe Interviewleitfaden in der Grundlagenarbeit, S. 238) basieren auf der Auswertung verschiedener Materialien sowie der Analyse von 33 Interviews mit Persönlichkeiten aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich und relevanten Schnittstellen wie Bildung, Jugend, Inklusion, Interkultur, Stadtteilarbeit, Kreativwirtschaft oder Tourismus (siehe Grundlagenarbeit, S. 211–212). In den Interviews wird das kulturelle Profil der Stadt Innsbruck vor allem mit den drei Begriffen „Musik“, „Vielfalt“ und „Tradition“ in Verbindung gebracht (siehe Grundlagenarbeit, S. 213–215).

Die Wortwolke verdeutlicht zum einen, dass die „Kulturstadt Innsbruck“ wenig mit Schlagworten assoziiert wird, die kollektiv geteilt werden, zum anderen dass es der Stadt Innsbruck an kulturellem Profil mangelt. Dieser Eindruck hat sich in den Diskussionen und Workshops im Anschluss an die Veröffentlichung der Grundlagenarbeit weiter verstärkt. Mit der vorliegenden Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem Partizipationsprozesses liegen der Stadtpolitik nunmehr wertvolle Vorschläge für Visionen, Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen für die Profilierung der Kulturstadt Innsbruck vor, um in der Kulturstrategie Innsbruck 2030 die Besonderheiten der Innsbrucker Kunst und Kultur herauszuarbeiten, gezielte Schwerpunkte zu setzen, hochwertige Angebote zu bündeln und das sich dadurch ergebende Potenzial verstärkt in der Profilierung, in der Markenbildung und im Tourismus einzusetzen. Dabei zeichnet sich die Herausforderung ab, beiden herausgearbeiteten Bedarfen – Vielfalt und Schwerpunktsetzung – gerecht zu werden und ein gemeinsames Selbstverständnis über die „Kulturstadt Innsbruck“ herzustellen.

Mit dem kulturellen Profil der Stadt Innsbruck lose verbunden sind zwei weitere Fragen, die in der Grundlagenarbeit weiter ausgeführt sind (siehe Grundlagenarbeit, S. 215): Womit kann Innsbruck im Vergleich zu anderen Städten wie Graz, Linz oder Salzburg in kultureller Hinsicht punkten und welche Innsbrucker Kunst- und Kulturangebote weisen eine besondere „Strahlkraft“ auf? Interessant ist, dass immer wieder zwei Eigenschaften von Innsbruck auftauchen, die nicht dem Kunst- und Kulturbereich zuzurechnen sind, wenngleich sie diesem als Standortvorteil durchaus zugutekommen. Es handelt sich einerseits um die topografischen Gegebenheiten als Großstadt inmitten hoher Berge und reichhaltiger Natur (was auch im Markenkern der alpin-urbanen Lebensfreude zum Ausdruck kommt), andererseits um die geografische Lage zwischen Norditalien, der Schweiz, Süddeutschland und den östlich gelegenen Bundesländern.

Im Vergleich zu anderen Städten punkten kann Innsbruck in kultureller Hinsicht darüber hinaus mit einer Kombination aus historischer und zeitgenössischer Architektur, seiner historischen Bedeutung als Kaiserstadt, lebendigen und vielfältigen Freien Szenen mit vielen Initiativen, die hohe Qualität bieten und Innsbruck zu einer interessanten Stadt der Subkultur machen, einem sehr präsenten studentischen Milieu, das die Universitätsstadt Innsbruck kulturell stark mit prägt sowie einem breit aufgestellten Angebot in der Sparte Musik (in den verschiedensten Stilrichtungen, vor allem aber mit dem Schwerpunkt auf Alte Musik), ferner auch in den Sparten Literatur und Theater.

Ausgangssituation für die Kulturstadt Innsbruck: Stärken und Schwächen

Eine weitere Einschätzung der aktuellen Situation im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich liefert die Darstellung von bestehenden Stärken und Schwächen (siehe Grundlagenarbeit, S. 216–218), die sich insbesondere aus einer Verdichtung der Antworten aus den 33 Interviews ergeben. Als Stärken im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich können demnach hervorgehoben werden:

  • die Vielfalt und Dichte des vorhandenen Kunst- und Kulturangebots in der Stadt;
  • insgesamt die Bandbreite an Musik in Innsbruck, von der Alten Musik mit den zahlreichen Chören und renommierten Formaten (beispielhaft: Innsbrucker Festwochen der Alten Musik) bis hin zur elektronischen Musik mit neueren Festivals (beispielhaft: Heart of Noise) und der vielfältigen Clubkultur;
  • das große Engagement von vielen Initiativen und Personen, die zahlreichen motivierten AkteurInnen und die intensive Vereins- und Verbandstätigkeit (Freie Szenen, Chöre, Volkskultur, …), die immer wieder Neues entstehen lassen;
  • die gute Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche, Sparten und Szenen – zumindest nach innen (z. B. in den Freien Szenen, angetrieben vor allem durch TKI und battlegroup for art);
  • die sehr gute geografische Lage und großartigen topografischen Gegebenheiten, die Innsbruck als alpin-urbanen Raum definieren und sowohl für KünstlerInnen als auch KulturtouristInnen interessant machen;
  • das historische Erbe in Kunst und Kultur (Altstadt, Kaiser Maximilian I., …);
  • die in der Stadt vorhandene Gegenwartsarchitektur (Bergiselschanze, Hungerburgbahn, Haus der Musik, Landhausplatz, …) und starke Player in der Architektur (Universität Innsbruck, aut, freie Architekturkollektive, …);
  • das zunehmende Interesse in der Stadtentwicklung und Stadtplanung an einer breiteren Einbindung von Kunst und Kultur;
  • das Haus der Musik als Beispiel für eine architektonisch gelungene Einrichtung, die gut genutzt wird, mehrere AkteurInnen unter einem Dach vereint und grundsätzlich offen für Neues ist.

Auf der anderen Seite können eine Reihe an Schwächen ausgemacht werden:

  • der als zu gering wahrgenommene Stellenwert von Kultur gegenüber anderen Bereichen wie Tourismus oder Sport;
  • der Mangel an zeitgenössischen und neueren Ansätzen in den meisten Sparten (beispielhaft: Bildende Kunst in den Museen, Neue Musik und neuere musikalische Stilrichtungen in den großen Häusern und Festivals);
  • der fehlende Mut für radikalere Innovationen bei den EntscheidungsträgerInnen (zu starker Fokus auf Tradition und Altbewährtes, zu wenig Berücksichtigung von unkonventionellen, experimentellen und subversiven Zugängen);
  • das zu geringe Maß an Kooperationen – trotz eines hohen Vernetzungsgrades (beispielhaft: spartenübergreifende Kooperationen sind selten, Kooperationen zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol ebenfalls);
  • die oftmals zu schnelle Fokussierung auf den touristischen Nutzen von Kunst und Kultur;
  • nur wenige international herausragende Formate und Initiativen und damit einhergehende eine fehlende internationale Wahrnehmung als Kulturstadt;
  • die stark ausbaufähige Nutzung des öffentlichen Raums für Kunst und Kultur;
  • das Fehlen von leistbaren Räumen für künstlerische Produktionen und Präsentationen (Ateliers, Proberäume, Veranstaltungsräume), dazu auch die Schwierigkeiten der temporären Nutzung von Leerständen;
  • der zu starke Fokus auf den Bau großer Kulturhäuser (Haus der Musik, neue Stadtbibliothek) und die damit verbundene langfristige Bindung von finanziellen Mitteln;
  • die fehlenden interkulturellen Strategien und Ansätze (beispielhaft: wenig Förderung für kulturelle Initiativen und Formate von MigrantInnen);
  • die fehlenden inklusiven Strategien und Ansätze (beispielhaft: keine Konzepte für umfassende Barrierefreiheit);
  • die mangelhafte Verteilungsgerechtigkeit bei den öffentlichen Förderungen (vor allem hinsichtlich der großen Institutionen der öffentlichen Hand vs. den kleinen Einrichtungen, Initiativen und Formaten der Freien Szenen);
  • die bestehenden Hürden für neue Initiativen bzw. Formate und junge KünstlerInnen (geringe Förderungen, mühsame Zugänge zum Fördersystem, …);
  • fehlende Kriterien und Transparenz bei der Fördervergabe im Kunst- und Kulturbereich;
  • der Mangel an Sichtbarkeit, was im Kunst- und Kulturbereich in Innsbruck alles passiert.

In den Interviews wurden noch vereinzelt weitere Stärken und Schwächen im Kunst- und Kulturbereich genannt, die in der Grundlagenarbeit nachgelesen werden können.

Ausgangssituation für die Kulturstadt Innsbruck: Potenziale und Zukunftsthemen

In der Grundlagenarbeit wurde von den InterviewpartnerInnen zudem auf die Potenziale eingegangen (siehe Grundlagenarbeit, S. 218–224) und erhoben, welche Themen für die zukünftige Entwicklung des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs eine besondere Relevanz haben und einer Diskussion auf breiterer Ebene bedürfen:

  • Wertschätzung von Kunst und Kultur;
  • Qualität und Internationalität;
  • Stellenwert von zeitgenössischer Kunst, vor allem im Kontrast zu klassischen und traditionellen Ansätzen;
  • Intensität im Sinne einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung zu verschiedenen Spannungsfeldern wie Authentizität und Tourismus, Urbanität und Tradition etc.;
  • zukunftsfähiger Kulturtourismus;
  • Sichtbarkeit des vielfältigen Kunst- und Kulturgeschehens in Innsbruck;
  • Vielfalt im Kunst- und Kulturbereich, im Gegensatz zur Fokussierung auf wenige Schwerpunkte;
  • Finanzierung des Kunst- und Kulturbereichs;
  • Professionalisierung der kleineren Kunst- und Kultureinrichtungen;
  • professionelle Ausbildung für den Kunst- und Kulturbereich vor Ort;
  • Rolle von Kunst und Kultur bei Stadtplanung und Stadtentwicklung;
  • Verfügbarkeit von und Umgang mit Raum;
  • Kunst im öffentlichen Raum;
  • kulturelle Entwicklung in den Innsbrucker Stadtteilen;
  • Kunst und Kultur in Innsbruck und den Umlandgemeinden;
  • Austausch, Vernetzung und Kooperation;
  • Verbindungen zwischen Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, insbesondere in Architektur und Design;
  • Sportstadt Innsbruck und die Suche nach Schnittstellen zu Kunst und Kultur;
  • Universitätsstadt Innsbruck, insbesondere mit Fokus auf die Verbindungen zwischen Kunst, Kultur und Wissenschaft und auf das kulturelle Nutzungsverhalten der studentischen Milieus;
  • Kinderkultur und Jugendkultur;
  • Kulturelle Bildung und Fragen der Nachhaltigkeit;
  • Digitale Transformation und Publikum;
  • Kulturelle Diversität, Migration, Generation, Inklusion;
  • kulturelle Nutzung der natürlichen Umwelt (Landschaft, Berge, Wasser, …);
  • Auswirkungen der Coronakrise auf den Kunst- und Kulturbereich.

Detailliertere Ausführungen zu diesen Themen finden sich wiederum in der Grundlagenarbeit (S. 224–228). Die Erkenntnisse daraus bildeten eine wichtige Grundlage für das Themen-Setting der Workshops in der folgenden, partizipativen Phase und für die sieben Handlungsfelder der Kulturstrategie Innsbruck 2030, die im Wechselspiel zwischen dem Projektteam und der Arbeitsgruppe herausgearbeitet wurden:

  • Handlungsfeld 1: Kulturelles Selbstverständnis stärken, Sichtbarkeit erhöhen, Potenziale nutzen
  • Handlungsfeld 2: Kunst und Kultur gezielt fördern, Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessern, strategische Entwicklung der Kulturstadt vorantreiben
  • Handlungsfeld 3: Kultur als Teil der Stadtentwicklung und Stadtplanung auffassen, qualitätsvolle Baukultur verwirklichen, Raum für Kultur schaffen
  • Handlungsfeld 4: Vernetzung stärken, Austausch ermöglichen, Kooperationen initiieren – über Sparten, Genres und Bereiche hinweg, von lokal bis international
  • Handlungsfeld 5: Kinderkultur und Jugendkultur fördern, Kulturelle Bildung stärken, Kulturvermittlung ausbauen
  • Handlungsfeld 6: Kulturelle Teilhabe und Partizipation ermöglichen, Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich verwirklichen, soziale und kulturelle Diversität fördern
  • Handlungsfeld 7: Kulturelle und ökologische Entwicklung verknüpfen, kulturelles Engagement für Umwelt- und Klimaschutz zeigen, in Kunst und Kultur nachhaltig handeln

Die hier geschilderte Analyse der Ausgangssituation, die in der Grundlagenarbeit noch detaillierter ausgeführt ist, wurde in intensiven Gesprächen in Workshops, Arbeitsgruppen, Projektteam-Meetings, Kulturausschuss-Sitzungen und anderen Settings weiterbearbeitet. Im Fokus stand dabei immer die Sammlung von Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschlägen, die über mehrere Stufen hinweg reflektiert, diskutiert, selektiert, verdichtet und spezifiziert wurden und das Grundgerüst für die politische Meinungsbildung und Beschlussfassung und damit für die Kulturstrategie Innsbruck 2030 bilden sollen.

Vision

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wurde folgende Vision formuliert.

Ein Blick in das Jahr 2030: Innsbruck ist international als vielfältige Kulturstadt bekannt. Zeitgenössische künstlerische Produktion und zeitgemäße Kulturarbeit sind tragende Säulen der kulturellen Entwicklung und haben sich als wichtige Faktoren in der Entwicklung einer offenen Stadtgesellschaft erwiesen. Konsequent wird auf sparten-, genre- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Kunst- und Kulturbereich gesetzt. Die Kulturstadt Innsbruck verbindet auf einzigartige Weise eine weitläufige alpine Umgebung mit einem dicht genutzten Stadtraum. Sie bietet Platz für Menschen unterschiedlicher Generationen und Herkunft. Diversität und Inklusion finden sich im künstlerischen und kulturellen Kontext auf breiter Ebene wieder, ebenso wie die aktive Auseinandersetzung mit aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die geografische Lage, die topografischen Begebenheiten und das natürliche Umfeld prägen die Kulturstadt Innsbruck mit – der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Beschäftigung mit Themen wie Klimawandel, Umweltschutz oder Nachhaltigkeit ist selbstverständlich und besitzt daher auch im Kunst- und Kulturbereich einen hohen Stellenwert.

Der Kunst-, Kultur- und Kreativbereich sorgt für Innovationen am gesamten Standort, strahlt über die Stadtgrenzen hinaus und wird daher als wichtiger Standort- und Stadtentwicklungsfaktor wahrgenommen und dementsprechend gefördert. Der ausgezeichnete Bildungs- und Hochschulstandort Innsbruck wird von einer jungen und lebendigen Szene geschätzt, die einen wesentlichen Anteil an der kulturellen Entwicklung der Stadt einnimmt. Die qualitätsvollen Programme der öffentlichen Kulturinstitutionen tragen zur vielfältigen Kulturstadt ebenso bei wie die ideenreichen Ansätze der Freien Kunst- und Kulturszenen oder die Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe und den Traditionen der Volkskultur. Kultureinrichtungen, KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen, KulturvermittlerInnen und Kreative finden in Innsbruck gute Arbeits- und Lebensbedingungen vor und begeistern mit ihren Aktivitäten ein breites Publikum – heimisch wie international. Ein außerordentlich attraktives und qualitätsvolles Kunst- und Kulturprogramm, das von unterschiedlichsten AkteurInnen gemeinsam gestaltet und stetig weiterentwickelt wird, trägt zu einer lebendigen, produktiven und vielfältigen Kulturstadt bei. All dieses Potenzial wird von der Stadt gezielt unterstützt und gefördert und sowohl nach innen als auch nach außen in der Profilierung, in der Markenbildung und im Tourismus bewusst eingesetzt.

Handlungsfelder

Aus der Verdichtung der Ergebnisse der Grundlagenarbeit sowie des breit angelegten Partizipationsprozesses wurden vom Projektteam unter Mitarbeit der Arbeitsgruppe folgende sieben Handlungsfelder – und mit ihnen verbunden eine Reihe von Zielen und Maßnahmen – abgeleitet:

Die oben formulierte Vision und die folgenden Ausführungen stellen Empfehlungen und Vorschläge für die Stadtpolitik dar, daraus ein tragfähiges Leitbild, Visionen, Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen abzuleiten und zu beschließen.

Die empfohlenen Ziele und Maßnahmen sollen dabei keineswegs bewährte Ziele und Maßnahmen der Gestaltung und Verwaltung des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs einfach ersetzen, sondern diese sinnvoll ergänzen bzw. anpassen und damit zu einer spürbaren Transformation der Kulturstadt Innsbruck führen.

Handlungsfeld 1: Kulturelles Selbstverständnis stärken, Sichtbarkeit erhöhen, Potenziale nutzen

Beschreibung des Handlungsfeldes

Das Innsbrucker Kunst- und Kulturangebot ist vielfältig. Es reicht von qualitätsvollen Programmpunkten der öffentlichen Kulturinstitutionen über Veranstaltungen der traditionellen Volkskultur und innovative Ansätze einer zeitgemäßen Kulturarbeit in den Freien Szenen bis hin zu zeitgenössischen Kunstproduktionen im öffentlichen Raum. Dieses vielseitige Angebot spiegelt gleichzeitig die wertvolle Arbeit von KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und Kreativen wieder, unabhängig davon, ob sie sich über Aus- und Weiterbildung professionalisiert haben, ihre Fertigkeiten autodidaktisch geschult haben, im Rahmen einer Erwerbstätigkeit ihrer Tätigkeit nachgehen oder sich ehrenamtlich engagieren. Damit besitzt die Kulturstadt Innsbruck ein enormes Potenzial, das in verschiedene Richtungen wirken kann.

Der bisherige Prozess zur Erstellung der Kulturstrategie hat deutlich gemacht, dass die vorhandene Vielfalt des Innsbrucker Kunst- und Kulturangebots derzeit noch zu wenig für die breite Öffentlichkeit sichtbar ist. Dies betrifft in geringerem Maße Bereiche wie beispielsweise die Produktionen der großen öffentlichen Kulturinstitutionen, die etablierten Einrichtungen, Formate und Klangkörper für Alte Musik, die Ausstellungen in den großen Museen und Galerien oder die Aktivitäten rund um das kulturhistorische Erbe und die baukulturelleren Errungenschaften der Stadt. In höherem Maße davon betroffen sind Bereiche der Freien Szenen in all ihren vielfältigen Erscheinungsformen von Ausstellungsräumen in der Bildenden Kunst über freie Theaterbühnen und Literatur-Events bis hin zur Clubkultur und verschiedenen Festivals.

Ebenfalls ein Ergebnis des bisherigen Prozesses ist, dass für die überregionale und internationale Vermarktung eine ausreichende Profilierung des Innsbrucker Kunst- und Kulturangebots noch fehlt. Die größte Herausforderung besteht darin, sowohl der vorhandenen Vielfalt als auch einer notwendigen Schwerpunktsetzung gerecht zu werden und ein gemeinsames Selbstverständnis über die „Kulturstadt Innsbruck“ zu prägen. Ein zentraler Aspekt dieses Selbstverständnisses liegt darin, dass sowohl die Eigenständigkeit von Kunst und Kultur geschätzt wird als auch der gesellschaftliche und wirtschaftliche Mehrwert, der durch künstlerische und kulturelle Aktivitäten für die Stadt generiert wird.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kulturelles Selbstverständnis stärken, Sichtbarkeit erhöhen, Potenziale nutzen“ abgeleitet werden:

Ziel 1.1: Kunst und Kultur sollen sichtbarer gemacht werden – sowohl in der Stadt als auch im digitalen Raum, das heißt insbesondere:

  • die Vielfalt der Kulturstadt Innsbruck verstärkt sichtbar machen und zielgruppengenau kommunizieren,
  • neue Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für Kunst und Kultur entwickeln,
  • eine intensivere Berichterstattung über das Innsbrucker Kunst- und Kulturgeschehen in bestehenden Medien anregen und neue mediale Vermittlungsformate dazu entwickeln,
  • ein besonderes Augenmerk auf die Nutzung von Freien Medien legen, d. h. auf unabhängige, gemeinnützige und nichtkommerzielle Medien, die auf einen offenen und partizipativen Zugang zur Medienproduktion setzen,
  • jene Einrichtungen, Initiativen und Projekte besonders fokussieren, die überregional und international bereits besonders stark rezipiert werden oder das zukünftige Potenzial dazu haben,
  • mehr Sichtbarkeit durch eine Verdichtung der Angebote des Kunst- und Kulturbereichs anstreben (z. B. durch gezielte Initiierung und Förderung von Kooperationen, verstärkte zeitliche und örtliche Bündelung von Inhalten und Formaten, …),
  • mehr Flächen und Räume für Kunst und Kultur bereitstellen, vor allem im Kontext der zukünftigen Stadtentwicklung.

Ziel 1.2: Kunst und Kultur sollen als zentrale Bestandteile des städtischen Tourismus und der Marke Innsbruck ausgebaut werden, das heißt insbesondere:

  • verstärkt das vielfältige Potenzial der vor Ort existierenden Kunst und Kultur im städtischen Tourismus nutzen,
  • sich als internationales Best Practice für neue Konzepte im Kulturtourismus etablieren (sanfter, langsamer und nachhaltiger Tourismus in Verbindung mit Kunst und Kultur),
  • Kunst und Kultur zukünftig noch stärker als zentrale Bestandteile in die weitere Entwicklung der Marke Innsbruck und ihrer Erfolgsmuster integrieren – in Zusammenarbeit mit den AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 1.1: Vom Kulturamt der Stadt Innsbruck soll in Kooperation mit der Geschäftsstelle Marke und Markenkommunikation, dem Innsbrucker Stadtmarketing, Innsbruck Tourismus, der Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien sowie Interessensvertretungen aus dem Kunst- und Kulturbereich ein städtisches Kulturmarketing-Konzept erarbeitet werden. Ziel ist es u. a., Kunst und Kultur als zentrale Bestandteile in die weitere Entwicklung der Marke Innsbruck zu integrieren und geeignete Marketingmaßnahmen zu entwickeln, um die Kulturstadt Innsbruck bestmöglich am Markt zu positionieren.
  • Maßnahme 1.2: Die gute Zusammenarbeit in der städtischen Öffentlichkeitsarbeit für Kunst und Kultur soll ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dies umfasst u. a. (1) eine stärkere Berücksichtigung von kulturellen Themen im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Innsbruck informiert, Social-Media-Kanäle der Stadt Innsbruck, …), (2) die Entwicklung von analogen und digitalen Kommunikationsmitteln, die eine schnelle und einfache Übersicht über das Kunst- und Kulturgeschehen in Innsbruck ermöglichen (z. B. digitales Informationsportal über AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich, zentraler Veranstaltungskalender, …) und (3) die Umsetzung eines Pilotprojekts zum Thema „Kulturplakate in Innsbruck“ mit dem Ziel der verstärkten Bereitstellung von Plakatflächen und digitalen Werbeflächen in Innsbruck für Kunst und Kultur.
  • Maßnahme 1.3: Kooperationsprojekte mit Medien, die auf eine besondere und zielgruppenspezifische Sichtbarmachung des Kunst- und Kulturgeschehens in Innsbruck abzielen, sollen verstärkt initiiert und unterstützt werden. Neue digitale Vermittlungsformate sollen dabei genauso in den Fokus genommen werden wie analoge.
  • Maßnahme 1.4: Für einen regelmäßigen und intensiven Austausch über die Entwicklung des Kulturtourismus und Kulturmarketings in Innsbruck soll eine eigene Plattform eingerichtet werden. Mitglieder der Plattform sind ExpertInnen aus Kunst, Kultur, Forschung, Marketing und Tourismus. Sie sollen u. a. die Umsetzung der marketing- und tourismusrelevanten Maßnahmen der Kulturstrategie begleiten. Außerdem soll ein jährliches interdisziplinäres Symposium zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in Kulturtourismus und Kulturmarketing für die Kulturstadt Innsbruck initiiert werden.
  • Maßnahme 1.5: Innsbrucker TouristikerInnen sollen gemeinsam mit KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und KulturvermittlerInnen neue Projekte erarbeiten, die sowohl Gäste aus der Region als auch darüber hinaus anziehen. Die Projekte sollen darauf abzielen, die „alpin-urbane Lebensfreude“ als Kern der Marke Innsbruck zu stärken, überregionale und internationale Strahlkraft zu erzeugen und die Einzigartigkeit der Kulturstadt Innsbruck erlebbar zu machen. Um neue touristische Zielgruppen anzusprechen, soll ein besonderer Fokus einerseits auf der zeitgenössischen Kunstproduktion und zeitgemäßen Kulturarbeit der Freien Szenen liegen, andererseits auf den Verbindungen zu den Bereichen Sport, Natur und Umwelt.

Handlungsfeld 2: Kunst und Kultur gezielt fördern, Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessern, strategische Entwicklung der Kulturstadt vorantreiben

Beschreibung des Handlungsfeldes

Die strategische Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck benötigt gute Rahmenbedingungen. Dies betrifft u. a. die notwendige finanzielle Unterstützung des Kunst- und Kulturbereichs, eine wirkungsvolle Vergabe von Förderungen, die Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen und fairer Bezahlung für KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen, den Ausbau von Mehrjahresförderungen für bessere Planbarkeit, die Entwicklung transparenter Förderkriterien, den Abbau von bürokratischen Hürden und den Ausbau von Beratung und Service in der Kulturverwaltung. Notwendig ist dazu eine effiziente Zusammenarbeit von unterschiedlichsten Stellen der städtischen Verwaltung.

Durch eine hochwertige Aus- und Weiterbildung und attraktive Arbeitsplätze mit guten Arbeitsbedingungen und fairer Bezahlung wird kontinuierliche und professionelle Kunstproduktion und Kulturarbeit ermöglicht. Ein wichtiger Aspekt dabei ist es, der Abwanderung von aufstrebenden und jungen Talenten entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist ein Umfeld notwendig, das auch KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und Kreative aus anderen Städten und Regionen anzieht und sich hier ansiedeln lässt. So können notwendige Impulse für künstlerische Entwicklungen, kulturellen Austausch und kreative Innovationen gesetzt werden.

Eine zentrale Rolle bei der Förderung des Kunst- und Kulturbereichs spielt das Kulturamt der Stadt Innsbruck als Drehscheibe und Koordinatorin zwischen politischen EntscheidungsträgerInnen, verschiedenen Verwaltungseinheiten des Magistrats der Stadt Innsbruck und unterschiedlichen AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich sowie Schnittstellenbereichen wie kultureller Bildung, Kulturtourismus oder Kreativwirtschaft. Der bisherige Prozess zur Erstellung der Kulturstrategie hat in diesem Zusammenhang auch neue Anforderungen an das Kulturamt der Stadt Innsbruck sichtbar gemacht.

Es besteht der Wunsch, die in der Kulturstrategie festzulegenden Ziele und Maßnahmenvorschläge in den kommenden Jahren weiterhin gemeinsam mit den AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich abzustimmen und schrittweise umzusetzen.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kunst und Kultur gezielt fördern, Rahmen- und Arbeitsbedingungen verbessern, strategische Entwicklung der Kulturstadt vorantreiben“ abgeleitet werden:

Ziel 2.1: Die Umsetzung der Kulturstrategie soll professionell begleitet werden, das heißt insbesondere:

  • eine permanente und repräsentative Verankerung von strategischen Entwicklungsaufgaben innerhalb des Magistrats festschreiben,
  • die Personal- und Budgetressourcen für die Bewältigung der kommenden Aufgaben ausbauen.

Ziel 2.2: Kulturförderung soll als wichtiges Instrument zur Umsetzung der Kulturstrategie eingesetzt und die Fördervergabe transparent gestaltet werden, das heißt insbesondere:

  • eine angemessene Dotierung im Budget sicherstellen und den Bedarf in der Haushaltsanmeldung des Kulturamts und anderer betroffener Bereiche berücksichtigen, um die Ziele und Maßnahmen so weit wie möglich umsetzen zu können,
  • Lösungen erarbeiten, wie ressortübergreifende Projekte zukünftig möglichst unkompliziert gefördert werden können, etwa durch die Einrichtung ressortübergreifender Projektbudgets oder gemeinsame Beschlussfassung durch zwei Ausschüsse,
  • verstärkt auf die Aktivierung gemeinsamer Ressourcen setzen, beispielsweise durch die Nutzung von personellen, räumlichen und infrastrukturellen Synergien, gemeinsame Aktivitäten zur Vermarktung und Vermittlung oder die Unterstützung bei der Akquirierung von Drittmitteln (z. B. EU-Förderungen, Sponsoring, …),
  • städtische Kulturförderungen nach klaren und transparenten Kriterien vergeben,
  • zur Objektivierung und zur Unterstützung der politischen Entscheidungen verstärkt Fachexpertise aus dem Kunst- und Kulturbereich einholen,
  • die Fördervergabe im Hinblick auf Inklusion und Barrierefreiheit vereinfachen und besser zugänglich machen sowie mit der Fördervergabe des Landes Tirol so weit wie möglich vereinheitlichen,
  • die Praxis der Vergabe von Mehrjahresförderungen bewusst fortführen, um Planungssicherheit und nachhaltiges Wirtschaften mit Fördermitteln zu unterstützen.

Ziel 2.3: Professionelles Arbeiten und faire Bezahlung sollen im Kunst- und Kulturbereich sichergestellt werden, das heißt insbesondere:

  • konsequent gegen Prekarisierung, Selbstausbeutung und Armut im Kunst- und Kulturbereich vorgehen,
  • budgetäre Mittel und eine strategische Vorgehensweise sicherstellen, um eine faire Bezahlung und soziale Absicherung von KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und KulturvermittlerInnen in Innsbruck zu ermöglichen.

Ziel 2.4: Aus- und Weiterbildungsangebote für den Kunst- und Kulturbereich sollen ausgebaut werden, das heißt insbesondere:

  • Innsbruck mit einem hochwertigen Angebot an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten als international begehrten Ort für KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und Kreative etablieren,
  • sich einen Überblick verschaffen, wo Innsbruck in der Aus- und Weiterbildung gut aufgestellt ist, welche Aus- und Weiterbildungsdefizite für den Kunst- und Kulturbereich in den westlichen Bundesländern bestehen und auf welche Weise das bestehende Angebot besser nutzbar gemacht werden bzw. ausgebaut werden kann,
  • prüfen, ob sich eine für Innsbruck spezifische Bildungseinrichtung etablieren lässt, die das österreichische bzw. deutschsprachige Angebot relevant erweitern, wichtige Impulse für die Tiroler Kulturentwicklung geben und Innsbruck zu einem Anziehungspunkt in der kulturellen Ausbildung machen könnte,
  • gemeinsam mit kompetenten PartnerInnen Formate für Wissenstransfer und „Skillsharing“ entwickeln, welche die Zusammenarbeit innerhalb des Kunst- und Kulturbereichs bei der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten nutzen und unterstützen.

Ziel 2.5: Künstlerische Produktion, Kulturarbeit und Kulturmanagement sollen durch den Ausbau des Beratungs- und Serviceangebots unterstützt werden, das heißt insbesondere:

  • die bereits bestehenden Beratungs- und Serviceangebote des Kulturamts der Stadt Innsbruck als auch kulturrelevanter Angebote anderer Stellen (Stadt Innsbruck, Land Tirol, Bund, EU, Dachverbände Interessensvertretungen, Standortagentur Tirol / Cluster kreativland.tirol und Wirtschaftskammer …) erheben und leicht zugänglich verfügbar machen, um eine zentrale Übersicht zu schaffen,
  • darauf aufbauend in Kooperation von PartnerInnen aus Verwaltung, Tourismus, Wirtschaft sowie Dachverbänden und Interessenvertretungen das Beratungs- und Serviceangebot für die unterschiedlichen AkteurInnen in Kunst und Kultur ausbauen,
  • prüfen, wie bei ressortübergreifenden Themen und Projekten (z. B. kulturelle Bildung, Aus- und Weiterbildung im Kunst- und Kulturbereich, Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit, …) schnittstellenübergreifend beraten und unterstützt werden kann.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 2.1: Zur Unterstützung der Veränderungsschritte und Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen bedarf es einer der Aufgabe angemessenen Stellenausstattung und personellen Verankerung im Kulturamt. Ohne diese wäre die Kulturstrategie und die Fortführung des Kommunikationsprozesses mit den AkteurInnen nicht gewährleistet.
  • Maßnahme 2.2: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprozesses optimiert werden. Insbesondere geht es dabei um strukturelle und ressourcenorientierte Anpassungen in Zusammenhang mit der Kulturstrategie und einer Handlungsagenda für eine zukunfts- und serviceorientierte Kulturverwaltung.
  • Maßnahme 2.3: Um die Umsetzung der Kulturstrategie zu begleiten und die Politik und Verwaltung bei zukünftigen kulturpolitischen Entscheidungen fachlich zu beraten soll ein eigenes Gremium eingerichtet werden, das den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich in seiner Breite und Vielfalt repräsentiert. Das Gremium soll der Abstimmung und Meinungsbildung über Bereichs-, Sparten- und Genregrenzen hinweg dienen und Ansprechpartner für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit sein, wenn es um übergreifende Fragestellungen zum Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich geht. In Anlehnung an Good-Practice-Beispiele anderer Gebietskörperschaften (z. B. Land Salzburg, Stadt Salzburg, Stadt Linz, …) soll eine Geschäftsordnung formuliert werden, in der Einrichtung, Aufgaben, Zusammensetzung, Kompetenzen und weitere wichtige Aspekte geregelt sind.
  • Maßnahme 2.4: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll eine formative Evaluierung der Kulturstrategie ca. vier Jahre (2026) und eine Gesamtevaluierung ca. acht Jahre (2030) nach Beschluss und Veröffentlichung veranlassen.
  • Maßnahme 2.5: Für die Vergabe von Kultursubventionen sollen spezifische Kriterien erarbeitet werden. Wichtige Parameter für diese Förderkriterien sind u. a. Unterstützung der Ziele der Kulturstrategie, inhaltliche Qualität, Bezahlung nach Fair Pay und die Berücksichtigung von Aspekten wie Gendergerechtigkeit, Inklusion, Barrierefreiheit, Kooperation, Kulturvermittlung oder Nachhaltigkeit. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus VertreterInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich, der Verwaltung und externen ExpertInnen soll mit der Aufgabe betraut werden, dazu einen Vorschlag für die Politik zu erarbeiten. Sie soll auch für eine regelmäßige Evaluierung der Förderkriterien und ggf. Überarbeitung zuständig sein. Die Arbeitsgruppe soll vom Kulturamt der Stadt Innsbruck eingerichtet, besetzt und betreut werden.
  • Maßnahme 2.6: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll die aktuellen Förderkriterien, die Abläufe von Subventionsverfahren und die an der Vergabe mitwirkenden AkteurInnen in transparenter und übersichtlicher Weise an die Öffentlichkeit kommunizieren. Flankierend sollen vom Kulturamt entsprechende Beratungen angeboten werden.
  • Maßnahme 2.7: Die Stadtverwaltung soll damit beauftragt werden, Vorschläge auszuarbeiten und umzusetzen, wie Förderanträge barrierefrei bereitgestellt werden können. Dabei sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden: Mehrsprachigkeit, inklusive Gestaltung (z. B. barrierefreie Dokumente), Senkung des zeitlichen Aufwands sowohl für die AntragstellerInnen als auch für die bearbeitenden Stellen, diskriminierungsarme Abfrage von Daten (z. B. Berücksichtigung von Geschlechterdiversität).
  • Maßnahme 2.8: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll mit der Kulturverwaltung des Landes Tirol in Dialog treten, um ein Modell für besser abgestimmte Einreichtermine und Förderabläufe zu erarbeiten.
  • Maßnahme 2.9: Als Unterstützung und Grundlage für die Vergabe von Subventionen durch die Politik und zur Sicherstellung fachlicher begründeter Entscheidungen soll verstärkt auf fachliche Expertisen zurückgegriffen werden. Dazu soll ein entsprechender Fachbeirat eingerichtet werden. Bei dessen Besetzung soll auf Vielfältigkeit und Diversität Wert gelegt werden. Die Mitglieder des Fachbeirats sollen ihre Fachexpertise in Form von Empfehlungen an das Kulturamt der Stadt Innsbruck zur Verfügung stellen. Details zu Bestellung, Aufgaben, Abgeltung, Berufung etc. sollen in entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt werden.
  • Maßnahme 2.10: Die Stadt Innsbruck soll die Einführung einer zweckgewidmeten Tourismusabgabe an („Kultureuro“, analog zur Ortstaxe) anstreben. Die Erträge daraus sollen für Kunst- und Kulturprojekte vorgesehen werden, die dazu beitragen, das Profil der Kulturstadt Innsbruck im Sinne der Kulturstrategie auszubauen und ein professionelles und qualitätsvolles Kunst- und Kulturangebot zu schaffen.
  • Maßnahme 2.11: Für die städtische Finanzierung ressortübergreifender Projekte (z. B. Kultur, Bildung, Sport, Umwelt, Wirtschaft, …) soll ein Lösungspaket erarbeitet werden, bestehend u. a. aus der Einrichtung ressortübergreifender Projektbudgets oder gemeinsamer Beschlussfassungen durch zwei oder mehr Ausschüsse.
  • Maßnahme 2.12: Die jährlichen Kulturausgaben der Stadt Innsbruck sollen von ExpertInnen im Auftrag des Kulturamts analysiert und in aufbereiteter Form dokumentiert und veröffentlicht werden. Dazu sollen auch entsprechende statistische Auswertungen vorgenommen werden (z. B. Verteilung der Fördermittel auf verschiedene Träger, Sparten und Bereiche im Zeitverlauf, Analyse nach Aspekten wie Gender, Diversität, Inklusion, Transkulturalität u. ä., …), die als Basis für mögliche zukünftige Schwerpunktsetzungen dienen.
  • Maßnahme 2.13: Zur Co-Finanzierung städtischer Kunst- und Kulturprojekte soll im Kulturamt eine halbe Stelle zum Akquirieren möglicher SponsorInnen und Fundraising-PartnerInnen geschaffen werden, um die gründliche Vorbereitung auf Co-Finanzierungsmöglichkeiten und die beständige Kontaktpflege mit Finanzierungspartner*innen sicherzustellen.
  • Maßnahme 2.14: Der aktuelle Fair-Pay-Gap im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich soll erhoben und analysiert werden. Dabei sollen auch Aspekte wie geschlechtergerechte Bezahlung berücksichtigt werden (Schließung des Gender-Pay-Gaps).
  • Maßnahme 2.15: Die Stadt Innsbruck soll in Kooperation mit den relevanten Interessensvertretungen eine eigene Fair-Pay-Strategie für den Kunst- und Kulturbereich erstellen. Wesentliche Bestandteile sind: Bekenntnis der Stadt Innsbruck zu Fair Pay im eigenen Wirkungsbereich, Abstimmung mit Land Tirol und Bund, Schließung des erhobenen Fair-Pay-Gaps als mittelfristiges Ziel (inkl. Beachtung von Aspekten wie Gender-Pay-Gap), laufende Fair-Pay-Anpassung an aktuelle Gehalts- und Honorarrichtlinien (z. B. der IG Kultur, der TKI – Tiroler Kulturinitiativen, der Tiroler Künstler:innenschaft & IG Bildende Kunst, der IG Freie Theaterarbeit, …), Berücksichtigung von Fair Pay als wichtiges Förderkriterium, klar nachvollziehbare Kalkulationen bei Förderanträgen.
  • Maßnahme 2.16: Die Entwicklung und Umsetzung von neuen Weiterbildungsformaten zum Wissenstransfer und Skillsharing im Kunst- und Kulturbereich soll von der Stadt Innsbruck gezielt unterstützt werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf eine sparten- und bereichsübergreifende sowie interdisziplinäre Ausrichtung gelegt werden, bei der beispielsweise Themen wie neue Ansätze im Kulturmarketing, Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich, transkulturelle Teilhabe in der Stadtteilarbeit oder ökologische Nachhaltigkeit in der künstlerischen Produktion behandelt werden.
  • Maßnahme 2.17: Gemeinsam mit Interessensvertretungen, Bildungseinrichtungen und ExpertInnen soll eine Erhebung, Analyse und Dokumentation des relevanten Aus- und Weiterbildungsangebots für den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich durchgeführt werden. Darauf basierend soll eine Empfehlung für den Ausbau des Aus- und Weiterbildungsangebots am Standort Innsbruck erstellt werden.
  • Maßnahme 2.18: Als Ergänzung zur aktuellen Website des Kulturamts der Stadt Innsbruck soll ein digitales Informations- und Serviceportal für Kunst und Kultur in Innsbruck eingerichtet werden. Auf ihm soll entweder direkt oder über Verlinkungen auf andere Websites über relevante Inhalte, Angebote und Ereignisse des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs informiert werden (z. B. Kulturorte, Veranstaltungskalender, Beratungs- und Serviceangebote, Raumangebote, Regelwerke, …).
  • Maßnahme 2.19: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll als zentrale Servicestelle für Kulturanliegen etabliert werden und in Zukunft verstärkt auf Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsangebote setzen. Es soll sein Service in Kooperation mit weiteren städtischen Stellen ausbauen. Dies betrifft insbesondere den Ausbau der Beratungsangebote im Bereich Förderungen/Subventionen, die Initiierung und Unterstützung von Vernetzungsprozessen und weitere Koordinations- und Unterstützungsangebote im Bereich Kulturentwicklung im Rahmen der Kulturstrategie. Damit verbunden ist auch eine personelle Aufstockung im Kulturamt zur Sicherstellung von vermehrten Vernetzungs- und Serviceleistungen.
  • Maßnahme 2.20: Bestehende Beratungs- und Serviceangebote für den Kunst- und Kulturbereich in Innsbruck sollen vom Kulturamt der Stadt Innsbruck in Kooperation mit PartnerInnen aus Verwaltung sowie Dachverbänden und Interessenvertretungen erhoben und auf einem digitalen Informationsportal präsentiert werden. Gemeinsam soll anschließend der Bedarf für weitere Beratungs- und Serviceangebote eruiert und das Angebot entsprechend ausgebaut werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Angebote allen Interessierten im Kunst- und Kulturbereich zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Interessensvertretung oder eines Dachverbandes sind.
  • Maßnahme 2.21: Durch eine verstärkte Beratung im Vorfeld von Veranstaltungen und die Bündelung bzw. Vereinfachung der Antragstellung für verschiedene behördliche Genehmigungen soll die Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen erleichtert werden.

Handlungsfeld 3: Kultur als Teil der Stadtentwicklung und Stadtplanung auffassen, qualitätsvolle Baukultur verwirklichen, Raum für Kultur schaffen

Beschreibung des Handlungsfeldes

Im Vergleich zu anderen Städten hat Innsbruck aufgrund seiner topographischen Lage und aufgrund fehlender und nicht verfügbarer industrieller Leerstände nur wenige Flächen und Räume, die kostengünstig für künstlerische und kulturelle Aktivitäten zu Verfügung stehen. Stattdessen nimmt der Druck und die Nachfrage nicht zuletzt durch das Thema Wohnen weiter zu. Eines der Resultate ist, dass in den letzten Jahren zahlreiche Subkulturinitiativen und Veranstaltungsorte, die vor allem für jüngere Generationen wichtige Anziehungspunkte waren, verschwunden sind.

Im bisherigen Prozess zur Erstellung der Kulturstrategie wurde deutlich, dass verschiedene Elemente zentral sind, um der Kunst und Kultur in Innsbruck den notwendigen Raum zur Entfaltung ihres vielfältigen Potenzials zu geben. Neben dem Mangel an neuen Räumen für Kunst und Kultur fehlen etwa gebündelte Informationen über bestehende Raum- und Infrastrukturangebote, die für künstlerische und kulturelle Zwecke genutzt werden können. Zeitgenössische Kunstproduktion und zeitgemäße Kulturarbeit haben noch nicht den entsprechenden Stellenwert, wenn es um die Entwicklung bestehender und neuer Stadtquartiere geht. Als ausbaufähig zu sehen ist außerdem die Teilhabe und das Mitwirken von AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich an Stadtentwicklungsvorhaben.

Hochwertige Baukultur spielt als Teil der Kulturstadt Innsbruck eine große Rolle. Seit spätestens Mitte der 1990er-Jahre hat sich Baukultur sukzessive als ein zentrales Thema der Stadt herauskristallisiert und wurde von der Politik klar eingefordert. Innsbruck hat sich im nationalen und internationalen Diskurs einen herausragenden Ruf hinsichtlich der Bedeutung von Baukultur erarbeitet und gilt als ein Vorzeigebeispiel in diesem Zusammenhang. Ein Erfolgsfaktor ist dabei, dass auf den sorgsamen Umgang mit historisch wertvoller Bausubstanz genauso Wert gelegt wird wie auf die Auseinandersetzung mit und Umsetzung von zeitgenössischer Architektur und Design auf international höchstem Niveau.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kultur als Teil der Stadtentwicklung und Stadtplanung auffassen, qualitätsvolle Baukultur verwirklichen, Raum für Kultur schaffen“ abgeleitet werden:

Ziel 3.1: Kulturentwicklung und Stadtentwicklung sollen gemeinsam gedacht werden, das heißt insbesondere:

  • Räume für Kunst und Kultur in Innsbruck als wesentlichen Teil der Quartierentwicklung mitdenken (z. B. Erdgeschosszonen, Freiräume, …),
  • frühzeitig entsprechende Überlegungen und Expertisen in die Programmierung von Stadtquartieren einbringen und mitdiskutieren,
  • den öffentlichen Raum als wichtigen Gestaltungsraum für qualitätsvolle künstlerische Produktionen und kulturellen Austausch sehen,
  • lebenswerte, vielfältige und inklusive Stadträume schaffen, die den Mehrwert von Kunst und Kultur deutlich sichtbar machen,
  • dem Gemeinwohlauftrag folgend Kunst und Kultur am Bau verstärkt umsetzen,
  • ein verstärktes Gewicht auf eine dezentrale Entwicklung bzw. Verortung von Räumen der Kultur in den Innsbrucker Stadtteilen legen,
  • gemeinsam mit den AkteurInnen in den Stadtteilen entsprechende Lösungen zu Erreichbarkeit, Mobilität, ökologischer Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit im Kunst- und Kulturbereich erarbeiten,
  • Innsbruck weiter in Richtung einer „nutzungsdurchmischten Stadt“ entwickeln, bei der geeignete Nutzungen zusammengeführt werden, sich gegenseitig ergänzen und damit heterogene und vielfältige Stadträume entstehen, und die damit verbundenen Vorteile bewusst öffentlich kommunizieren.

Ziel 3.2: Stadtteilkultur soll weiter entwickelt und gefördert werden, das heißt insbesondere:

  • mehr Kooperation zwischen dem Kulturamt der Stadt Innsbruck und den mit Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsaufgaben betrauten Ämtern und Referaten der Stadt Innsbruck initiieren und gemeinsame Strategien, Konzepte und Projekte entwickeln,
  • dabei weitere magistratsinterne Abteilungen und Referate und magistratsexterne AkteurInnen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sowie weiteren relevanten Bereichen miteinbeziehen,
  • Stadtteiltreffs der Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD) in ihrer Funktion als Anlaufstelle für die Bevölkerung und als Verbindung hin zur Stadtverwaltung stärker in die Kulturarbeit integrieren, um Stadtteile weiter zu stärken und zu beleben, zur Identitätsbildung und zur Identifikation der BewohnerInnen in den verschiedenen Stadtgebieten beizutragen und eine bessere Sichtbarkeit und Profilierung der einzelnen Stadtteile zu erreichen,
  • die künstlerische Produktion und Kulturarbeit in den Innsbrucker Stadtteilen stärken und damit das aktive Erleben von Kunst und Kultur vor Ort ausbauen, wobei auf offene Zugänge und Gemeinschaftsbildung besonderer Wert gelegt wird,
  • die Kulturarbeit in den Stadtteilen durch die Bereitstellung leistbarer Räume, die Schaffung des Zugangs zu leerstehenden Räumen für Zwischennutzungen oder die Ermöglichung der unbürokratischen Nutzung öffentlicher Räume fördern,
  • potenzielle Konflikte mit bereits bestehenden Nutzungen im Umfeld und damit verbundene rechtliche Aspekte rechtzeitig abklären und berücksichtigen, wobei die StadtteilkoordinatorInnen der ISD hierfür eine wichtige Verbindungsstelle hin zur Stadtverwaltung bilden,
  • vermehrt die Akquirierung von EU-Fördermitteln anstreben, da Projekte im Bereich der kulturellen Stadtentwicklung stark von der EU gefördert werden.

Ziel 3.3: Öffentlicher Raum soll mit Kunst und Kultur weiterentwickelt und erlebbar gemacht werden, das heißt insbesondere:

  • sich dazu bekennen, dass Kunst und Kultur im öffentlichen Raum wesentliche Bestandteile der Kulturstadt Innsbruck sind, der öffentliche Raum von vielen verschiedenen Gruppen und Personen genutzt wird und kulturelle Vielfalt hier gelebte Praxis ist,
  • die Qualität des Aufenthalts und Verweilens stärken und alle Sinnesebenen bei den NutzerInnen dieser Orte ansprechen,
  • Informationen zu Nutzungsbedingungen leichter zugänglich machen und die Aktivitäten besser koordinieren, um die Nutzung des öffentlichen Raums, entsprechend der Diversität der Gesellschaft und der Vielfalt des Kulturlebens in Innsbruck, möglichst vielen Personen und Gruppen zu ermöglichen.

Ziel 3.4: Für Kunst und Kultur sollen mehr Räume und Infrastruktur bereitgestellt werden, das heißt insbesondere:

  • der Tendenz von knapper werdenden Flächen und Räumen für Kunst und Kultur entgegenwirken,
  • attraktive Rahmenbedingungen für professionelle Kunstproduktion und Kulturarbeit auf unterschiedlichsten Ebenen ermöglichen, indem einerseits kleinere, punktuelle Kulturraumentwicklung betrieben wird (Leerstände/Zwischennutzungen, Pilotprojekte, Mitnutzungen, Raum-Sharing, stadteigene Immobilien), andererseits ein klares Bekenntnis zur künftigen Entwicklung großmaßstäblicher, konzentrierter, langfristiger Quartiere erfolgt, in denen Kultur als wesentliche Nutzung mitgedacht und eingepflegt ist (Stichwort „nutzungsdurchmischte Stadt“),
  • konsequent bestehende Räumlichkeiten und Infrastrukturen von öffentlichen und gemeinnützigen Kunst- und Kultureinrichtungen über entsprechende Investitionsförderungen weiter ausbauen und qualitativ verbessern,
  • infrastrukturell gut ausgestattete Räume von öffentlichen Kultureinrichtungen unter leistbaren Konditionen verstärkt für gemeinnützige AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich bereitstellen – von Vereinen der traditionellen Volkskultur bis hin zu Initiativen der Freien Szenen,
  • die Mehrfachnutzung von Räumen sowie das Teilen von Infrastruktur durch verschiedene AkteurInnen aus Kunst und Kultur ausbauen,
  • die bestmögliche Entwicklung der verschiedenen Leerstände in der Stadt ausloten, wobei auf eine gute Ergänzung der Nutzung durch Produktion, Handel, Gewerbe, Kunst und Kultur sowie weiterer Bereiche abgezielt wird,
  • Leerstände zukünftig verstärkt für die AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich sichtbar machen.

Ziel 3.5: Hochwertige Baukultur soll weiter gestärkt werden, das heißt insbesondere:

  • sich weiterhin um wichtige Faktoren wie den politischen Anspruch an Qualität, eine hochqualitative Wettbewerbskultur, fachlich gut besetzte Beiräte (Innsbrucker Gestaltungsbeirat, Sachverständigenbeirat für Stadt- und Ortsbildschutz) und eine funktionierende Verwaltung kümmern,
  • Neues und Altes als ebenbürtig betrachten und mit gleicher Sorgfalt bearbeiten,
  • dem Anspruch an eine hohe Baukultur gerecht werden, indem klare politische und fachliche Haltungen und präzise Instrumente zusammenwirken.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 3.1: Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sollen bei der Quartierentwicklung genauso selbstverständlich als wichtige Bausteine für eine gelingende Stadtentwicklung verstanden werden wie soziale Infrastruktureinrichtungen (z. B. Kindergärten, Schulen, Spielplätze, …). Für die notwendigen Bedarfserhebungen (Art, Raum bzw. Fläche, besondere Anforderungen) sollen entsprechende Daten erhoben und aktuell gehalten werden.
  • Maßnahme 3.2: Zur Abstimmung von Kulturentwicklung und Stadtentwicklung sollen regelmäßige Vernetzungstreffen mit dem Kulturamt der Stadt Innsbruck, dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der Geschäftsstelle „Smart City“, der Bereichsleitung Stadtteilarbeit/Stadtteiltreff (ISD), dem Innsbruck Marketing und weiteren relevanten AkteurInnen aus dem städtischen Bereich durchgeführt werden. Neben dem Austausch von Informationen sollen dabei auch die Initiierung von beispielgebenden Projekten in den einzelnen Stadtteilen und bewusstseinsbildende Maßnahmen im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit am Programm stehen.
  • Maßnahme 3.3: In Zusammenarbeit zwischen dem Kulturamt der Stadt Innsbruck, dem Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der ISD-Stadtteilarbeit, dem Innsbruck Stadtmarketing und AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich sollen geeignete Projekte entwickelt werden, um die Stadtteilkultur, kulturelle Orte und Aktivitäten in den Stadtteilen sichtbar zu machen, zu stärken und aktiv die kulturelle Nutzung des öffentlichen Raums zu unterstützen.
  • Maßnahme 3.4: Vorhandene Räume in den Stadtteilen (z. B. Kulturräume, Vereinshäuser, Schulen, Museen, …) sollen für möglichst viele AkteurInnen kulturell nutzbar und zugänglich gemacht werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Unterstützung von Kooperationsprojekten großer Einrichtungen und Verbände mit kleineren Vereinen und Initiativen vor Ort gelegt werden.
  • Maßnahme 3.5: Im Rahmen der ISD-Stadtteilarbeit sollen Kunst und Kultur verstärkt berücksichtigt werden, insbesondere durch den Ausbau der folgenden beiden Aktivitäten: Bereitstellung von Informationen über die Möglichkeiten der künstlerischen und kulturellen Nutzung von Räumen in den Stadtteilen sowie Unterstützung von AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich bei der Nutzung von Räumen in den Stadtteilen, inklusive der Moderation etwaig auftretender Konflikte mit anderen NutzerInnen und AnwohnerInnen.
  • Maßnahme 3.6: Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, die Geschäftsstelle „Smart City“ und das Kulturamt der Stadt Innsbruck sollen gemeinsam prüfen, welche Ideen für Stadtteilkulturprojekte in Innsbruck für EU-Förderprogramme aussichtsreich sind und bei Bedarf entsprechende Anträge ausarbeiten.
  • Maßnahme 3.7: In Kooperation der zuständigen Behörden und städtischen Ämter sowie dem Innsbruck Stadtmarketing sollen Informationen und Beratung zur Nutzung des öffentlichen Raums an zentraler Stelle gebündelt und leicht zugänglich kommuniziert werden. Informationen zur Nutzung des öffentlichen Raums und dem Antragsverfahren sollen auf der städtischen Website gebündelt bereitgestellt werden.
  • Maßnahme 3.8: Für die kulturelle Nutzung öffentlicher Plätze in Innsbruck soll in Kooperation von Behörden und VeranstalterInnen – vergleichbar zu anderen Städten – ein Ratgeber erarbeitet werden, mit einer Übersicht verfügbarer Orte sowie Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, städtischen Regelungen, Abläufen, Checklisten, AnsprechpartnerInnen etc.
  • Maßnahme 3.9: Die Stadt Innsbruck soll unter Beteiligung von betroffenen Dienststellen und weiteren AkteurInnen und basierend auf bestehenden Regelungen und Checklisten einen serviceorientierten und praxistauglichen Leitfaden für Kunst und Kultur im öffentlichen Raum erarbeiten, mit dem gleichzeitig eine positive kulturpolitische Haltung zur kulturellen Nutzung des öffentlichen Raums vermittelt wird.
  • Maßnahme 3.10: Stadtentwicklungsgebiete sollen auf Ihr Potenzial geprüft werden, ob Kunst und Kultur in diesem Quartier einen wichtigen Stellenwert einnehmen können. Bei der Quartierentwicklung sollen konkrete kulturelle Nutzungen mitgedacht werden. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung leistbarer Räume für KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und kulturelle Initiativen sowie eine barrierefreie Zugänglichkeit. Potenzial wird z. B. im Entwicklungsgebiet „Marktviertel“ zwischen Markthalle und Universitätsbrücke gesehen und im Haus in der Kiebachgasse 10, ehem. Theresianische Normalschule, aber auch Siebenkapellenareal, Rotundenareal, St. Bartlmä und ähnlichen Gebieten. Sofern es sich um Liegenschaften und Immobilien handelt, die (teilweise) im Eigentum von anderen Gebietskörperschaften und privaten Unternehmen oder Personen stehen, soll die Stadt Innsbruck bei der Entwicklung dieser Gebiete aktiv in Dialog mit den EigentümerInnen treten, um eine stärkere Aktivierung von Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sicherzustellen. Bei all diesen Aspekten soll Bedacht auf die wichtigsten Grundsätze und Ziele für die Innsbrucker Stadtentwicklung in den nächsten 10 Jahren genommen werden (vgl. dazu die Broschüre „Perspektive Stadtraum. Eine Erläuterung zum ÖROKO 2.0“).
  • Maßnahme 3.11: Unter Berücksichtigung bestehender Leerstandserhebungen soll das Kulturamt der Stadt Innsbruck ein Informationsangebot bereitstellen, dass die Möglichkeiten der kulturellen Nutzung von Leerständen in der Stadt Innsbruck für den Kunst- und Kulturbereich sichtbar macht.#
  • Maßnahme 3.12: Kooperationsprojekte, die in besonderer Art und Weise auf das Teilen und gemeinsame Nutzen von räumlichen und infrastrukturellen Ressourcen im Kunst- und Kulturbereich abzielen, sollen von der Stadt Innsbruck verstärkt unterstützt werden (z. B. die Errichtung von Technik-Pools zur gemeinsamen Nutzung mehrerer Freie-Szene-Initiativen, die Bereitstellung von Räumen öffentlicher Kultureinrichtungen für gemeinnützige Kulturvereine, die Entwicklung eines digitalen Konzepts zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und Material zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol, …).
  • Maßnahme 3.13: Zur weiteren Sicherstellung einer hochwertigen Baukultur in Innsbruck sollen die dafür geeigneten Instrumente (z. B. Wettbewerbskultur, Beiräte, …) präzise durch die Stadtplanung angewandt und damit weiter gestärkt werden.
  • Maßnahme 3.14: Die Öffentlichkeitsarbeit zu Baukultur soll weiter ausgebaut werden, u. a. durch Ausstellung von Wettbewerbsergebnissen und deren Vermittlung an ein breites Publikum wird forciert, Veranstaltungen zur Baukultur und ähnliche Maßnahmen.

Handlungsfeld 4: Vernetzung stärken, Austausch ermöglichen, Kooperationen initiieren – über Sparten, Genres und Bereiche hinweg, von lokal bis international

Beschreibung des Handlungsfeldes

Eine enge Vernetzung, ein kontinuierlicher Austausch und zielgerichtete Kooperationen im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich und darüber hinaus bilden eine wichtige Basis für die weitere Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck.

Der bisherige Prozess zur Erstellung der Kulturstrategie hat in Workshops, Fachgesprächen und Gremienarbeit sparten- und bereichsübergreifende Vernetzung und Austausch ermöglicht, die von den Beteiligten sehr geschätzt wurden. Es besteht ein großer Wunsch nach Fortführung dieser Kommunikation und es ist ersichtlich, dass enge Vernetzung und kontinuierlicher Austausch die Grundlagen für die Umsetzung der Kulturstrategie bilden. Ermöglicht werden damit in Folge die Entwicklung neuer Ideen, wechselseitiges Lernen und gegenseitige Unterstützung, das Einlassen auf neue und ungewöhnliche Kooperationen und die gemeinsame Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen und Krisen. Aufgebaut werden kann dabei auf die Erfahrungen von Dachverbänden, Interessensvertretungen und Plattformen, die seit vielen Jahren erfolgreiche Vernetzungsarbeit in Innsbruck leisten.

Vielfach angemerkt wurde, dass vor allem die Vernetzung, Zusammenarbeit und Kooperation zwischen verschiedenen künstlerischen Sparten und Genres ausbaufähig ist, um neue Entwicklungen anzustoßen und einen stärkeren Austausch zwischen KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen, aber auch zwischen bislang getrennten Publikumsgruppen zu ermöglichen. Deutlich wurde außerdem, dass es zahlreiche wichtige Schnittstellen über den engeren Kunst- und Kulturbereich hinaus gibt, etwa zu Bildung, Wissenschaft, Tourismus, Transkulturalität oder Kreativwirtschaft. VertreterInnen aus diesen Bereichen haben sich intensiv an der Diskussion und Ideenfindung beteiligt.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Vernetzung stärken, Austausch ermöglichen, Kooperationen initiieren – über Sparten, Genres und Bereiche hinweg, von lokal bis international“ abgeleitet werden:

Ziel 4.1: Sparten-, genre- und bereichsübergreifende Vernetzung und Austausch sollen institutionalisiert werden, das heißt insbesondere:

  • sparten-, genre- und bereichsübergreifendes Handeln im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich verstärkt unterstützen,
  • die Vernetzung und den Austausch, die mit der Erstellung der Kulturstrategie begonnen wurden, über geeignete Formate weiterführen,
  • im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für die weitere Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck bei allen Vernetzungs- und Austauschaktivitäten auf gegenseitigen Wissenstransfer und dessen Dokumentation großen Wert legen,
  • bestehende Kompetenzen und Ressourcen teilen, um daran anschließend Kooperationen zu initiieren,
  • die Vernetzung über die gesamte Stadt Innsbruck und all ihre Stadtteile denken,
  • die Vernetzung und den Austausch von öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol mit Initiativen der Freien Szenen, Vereinen der traditionellen Volkskultur und sonstigen gemeinnützigen Kunst- und Kultureinrichtungen intensivieren und institutionalisieren,
  • über den engeren Kunst- und Kulturbereich hinaus einen kontinuierlichen Austausch mit AkteurInnen aus Bereichen wie Bildung, Jugend, Wissenschaft, Stadtplanung, Kreativwirtschaft, Sport oder Tourismus anstreben,
  • sich gemeinsame Ziele in Kulturpolitik Kulturverwaltung und den unterschiedlichen Kunst- und Kulturbereichen setzen, kooperativ an deren Umsetzung arbeiten und so die Kulturstadt Innsbruck weiterentwickeln.

Ziel 4.2: Kooperationen über Sparten, Genres und Bereiche hinweg sollen initiiert werden, das heißt insbesondere:

  • gezielt sparten-, genre- und bereichsübergreifende sowie interdisziplinäre Projekte unterstützen,
  • die Zusammenarbeit von größeren Kulturinstitutionen mit kleineren Initiativen der Freien Szenen und Vereinen der traditionellen Volkskultur anregen,
  • einen länderübergreifenden und internationalen Austausch anstoßen,
  • finanzielle Anreize zur Verwirklichung von innovativen Kooperationsideen setzen,
  • Kooperationsprojekte unterstützen, die auf eine Verbindung von bestehendem Know-how, Wissenstransfer und Skillsharing abzielen, insbesondere, wenn dies von PartnerInnen aus unterschiedlichen Genres, Sparten und Bereichen passiert.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 4.1: Die offenen Workshop-Formate der Kulturstrategie sollen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung zur Vernetzung, zum Austausch und zur Wissensvermittlung fortgeführt werden. Sie sollen sich an die AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich aber auch in kulturrelevanten Schnittstellenbereichen richten. Die Umsetzung der Formate soll in Kooperation mit VertreterInnen aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich erfolgen.
  • Maßnahme 4.2: Kulturpolitik und Kulturverwaltung der Stadt Innsbruck sollen VertreterInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich einmal jährlich zu einem Austauschformat (Arbeitskonferenz, runder Tisch, …) zu aktuellen Themen einladen.
  • Maßnahme 4.3: Basierend auf der Idee, dass öffentliche Kunst- und Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Theater, …) ihr Haus an bestimmten, definierten Tagen (ggf. auch an Schließtagen) anderen Initiativen (z. B. aus den Freien Szenen) zur Verfügung stellen könnten oder Ausstattung, Mobiliar oder Technik untereinander verliehen oder weitergegeben werden könnte, soll ein Pilotprojekt zur gemeinsamen Ressourcennutzung entwickelt werden.
  • Maßnahme 4.4: Projekte, die sich in besonderer Weise um eine genre-, sparten- und bereichsübergreifende Kooperation bemühen, sollen von der Stadt Innsbruck verstärkt unterstützt und gefördert werden (beispielgebend genannt werden können hier Projekte wie die PREMIERENTAGE oder das Festival ALLES GUTE).
  • Maßnahme 4.5: Mit bestehenden und zukünftigen Partnerstädten der Stadt Innsbruck – aktuell sind dies Aalborg, Freiburg, Grenoble, Krakau, New Orleans, Sarajevo und Tbilisi – sollen in Zusammenarbeit des Kulturamtes mit dem Amt für Außenbeziehungen verstärkt Kooperationen im Kunst- und Kulturbereich initiiert werden.

Handlungsfeld 5: Kinderkultur und Jugendkultur fördern, Kulturelle Bildung stärken, Kulturvermittlung ausbauen

Beschreibung des Handlungsfeldes

Die von der UNESCO-Weltkonferenz beschlossenen Empfehlungen in der „Road Map for Arts Education – Leitfaden für Kulturelle Bildung“ (2006) und der „Seoul Agenda: Entwicklungsziele für Kulturelle Bildung“ (2010) stellen den Handlungsrahmen für die Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung in Innsbruck dar. Es geht somit darum, kulturelle Bildung als grundlegenden Bestandteil von allgemeiner Bildung zu verstehen, die Durchführung von kulturellen Bildungsprogrammen zu unterstützen und kulturelle Bildung umfassend zu ermöglichen, um gesellschaftliche Herausforderungen besser bewältigen zu können. Mit kultureller Bildung in diesem Sinn gelingt es, Schlüsselkompetenzen wie kritisches Denken, Kooperation, Kommunikation oder Kreativität zu stärken. Kulturelle Bildung schafft damit auch die Grundlage für so wichtige Aspekte wie das Lernen von transkultureller Sensibilität, der Erwerb von ästhetischer Erfahrung oder die Unterstützung einer aktiven Erinnerungskultur.

Auch wenn kulturelle Bildung alle Generationen umfasst, ist es für Innsbruck als ausgewiesenem Bildungs- und Hochschulstandort besonders wichtig, den Fokus auf die kommenden Generationen zu legen. Kulturelle Bildung sollte in diesem Sinn daher bereits ab dem frühen Alter einsetzen und sowohl schulische als auch außerschulische Angebote umfassen. Damit angesprochen ist auch die konsequente Förderung und Unterstützung von Kinderkultur und Jugendkultur, eine aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, sei es in der künstlerischen Produktion, in der Kulturarbeit oder in der Kulturvermittlung, sowie ein offener und altersgerechter Zugang zum kulturellen Angebot – ganz im Sinne des Artikels 31 der UN-Kinderrechtskonvention, mit dem allen Kindern und Jugendlichen eine freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben ermöglicht wird.

Kulturelle Bildungsangebote richten sich aber nicht nur an Kinder und Jugendliche. Auch viele Erwachsene haben großes Interesse daran, sich weiterzubilden und mit neuen Themen auseinanderzusetzen. Kulturvermittlung stellt dabei Rahmenbedingungen her, unter denen kulturelle Bildung stattfinden kann. Sie schafft Erfahrungsräume für unterschiedliche Publikumsgruppen, regt die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Fragestellungen an und kann zu einem besseren Verständnis beitragen, welche Bedeutung Kunst und Kultur für die Entwicklung einer Gesellschaft haben, etwa indem Fragen nach der ästhetischen Gestaltung des Stadtraums gestellt werden oder die Wichtigkeit von Erinnerungskultur für das kollektive Gedächtnis einer Stadt wie Innsbruck thematisiert wird. Bei der Erstellung der Kulturstrategie wurden verschiedene besondere Bedarfe in diesem Kontext festgestellt, u. a. mehr Austausch zu Themen der Kulturvermittlung in Innsbruck und ein Mangel an Sichtbarkeit bestehender Angebote.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kinderkultur und Jugendkultur fördern, Kulturelle Bildung stärken, Kulturvermittlung ausbauen“ abgeleitet werden:

Ziel 5.1: Durch verstärkte Zusammenarbeit soll mehr Kultur in der Bildung verankert werden, das heißt insbesondere:

  • Wert darauf legen, dass junge Menschen schon früh in das kulturelle Leben eingebunden, ihre Meinungen und Sichtweisen umfassend berücksichtigt und sie in Gestaltungsprozesse integriert werden,
  • den Kunst- und Kulturbereich stärker mit dem Bildungsbereich verbinden, damit kulturelle Bildung in hoher Qualität gelingen kann,
  • die städtischen Bildungseinrichtungen verstärkt dazu anregen, sich mit Kunst und Kultur zu beschäftigen,
  • für AkteurInnen aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich Möglichkeiten eröffnen, sich leichter mit Bildungseinrichtungen zu vernetzen und sich stärker in ihnen engagieren zu können, insbesondere in den Kindergärten und Schulen,
  • das bestehende Angebot an kultureller Bildung – sowohl für junge als auch ältere Menschen – gebündelt sichtbar machen,
  • neue Kooperationen zur Kulturvermittlung an Schulen initiieren,
  • bestehende Kunst- und Kultureinrichtungen dabei unterstützen, sich als neue Lernorte für kulturelle Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu etablieren,
  • gezielt Aktivitäten unterstützen, die sich um eine stärkere Verankerung von Kunst und Kultur in pädagogischen Weiterbildungsangeboten bemühen.

Ziel 5.2: Außerschulische Angebote der kulturellen Bildung sollen entwickelt werden, das heißt insbesondere:

  • die Entwicklung von möglichst leicht zugänglichen außerschulischen Angeboten der kulturellen Bildung unterstützen, vor allem an Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche gerne aufhalten,
  • Innsbruck insgesamt zum Ort der Kulturproduktion, der Kulturvermittlung und des Kulturerlebens für junge Menschen machen, u. a. durch qualitätsvolle und zielgruppenspezifische Kulturangebote, die Erhaltung und Schaffung konsumfreier Zonen sowie leistbare und altersgerechte Zugänge zu den Angeboten in allen Kulturbereichen – vom Kino über das Theater und die Literatur bis zum Museum,
  • einen Fokus auf die verstärkte Nutzung von bestehenden Orten in den dezentral gelegenen Stadtteilen für kinderkulturelle und jugendkulturelle Aktivitäten legen,
  • die Verbindungen zwischen Freizeit- und Kulturangeboten ausbauen, die sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen orientieren, wobei es hier auch um die Stärkung von sparten- und bereichsübergreifender Zusammenarbeit, die Verfolgung interdisziplinärer Ansätze und die Bildung neuer Kooperationen (z. B. an der Schnittstelle Kunst, Sport, Wissenschaft und Gesundheit) geht,
  • Kinderkultur und Jugendkultur gezielt unterstützen, insbesondere Kunst- und Kulturprojekte, die partizipative Ansätze verfolgen, auf Selbstlernen und -machen setzen und sich auf innovative Art und Weise mit den komplexen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen,
  • sich für den Ausbau von selbstverwalteten Veranstaltungsräumen für Jugendkultur einsetzen, die professionell begleitet werden,
  • spartenübergreifende und interdisziplinäre Vermittlungsorte einrichten, die Praxisangebote aus unterschiedlichen Sparten der Kunst, Kultur, aber auch Wissenschaft, Kreativwirtschaft und Handwerk kombinieren und wo sich Kinder und Jugendliche vielfältig ausprobieren, ihren individuellen Interessen nachgehen und trotzdem gemeinsam (voneinander) lernen können,
  • Initiativen unterstützen, welche die Etablierung solcher spartenübergreifenden und interdisziplinären Vermittlungsorte zum Ziel haben, u. a. durch den Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Vermittlungsorte, aber auch bei der Quartierentwicklung.

Ziel 5.3: Die Kulturvermittlung soll ausgebaut und dabei Wissenstransfer, Kooperation und Zusammenarbeit verstärkt werden, das heißt insbesondere:

  • in den kommenden Jahren die Kulturvermittlung für alle Altersgruppen ausbauen, womit u. a. die adäquate Förderung von Kulturvermittlungsinitiativen und -projekten in allen Bereichen, die weitere Professionalisierung von KulturvermittlerInnen durch Aus- und Weiterbildung und die Unterstützung des Wissenstransfers zwischen den KulturvermittlerInnen angesprochen sind,
  • Kulturvermittlung nach den geltenden Fair-Pay-Richtlinien bezahlen,
  • prüfen, wie zusätzliche Anreize für Kulturvermittlungsangebote gesetzt und neue Fördermöglichkeiten eröffnet werden können,
  • die Vernetzung der KulturvermittlerInnen stärken und bewährte Kulturvermittlungsformate in Innsbruck sichtbarer machen,
  • die Weiterentwicklung von Kulturvermittlungsformaten anstoßen, bei denen digitale und virtuelle Möglichkeiten genutzt, themenübergreifende Kooperationen eingegangen, neue Ansätze wie Audience Development oder Citizen Art erprobt, zusätzliche Zielgruppen angesprochen und inklusive Aspekte berücksichtigt werden,
  • die Schnittstellen zu Universitäten und Fachhochschulen bewusst stärken, um mehr Austausch zwischen Kultur, Wissenschaft und Vermittlung zu ermöglichen.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 5.1: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll in Kooperation mit PartnerInnen aus dem Bildungs- und Jugendbereich ein Konzept unter dem Arbeitstitel „CoolTourTage“ entwickeln. Ziel ist es, SchülerInnen und jungen Menschen in Ausbildung die Möglichkeit zu bieten, Kunst- und Kultureinrichtungen als ArbeitgeberIn kennenzulernen und sich bei einem Blick hinter die Kulissen mit möglichen Bildungs-, Berufs- und Karrierewegen vertraut zu machen.
  • Maßnahme 5.2: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll die Kooperation mit bestehenden Serviceeinrichtungen (z. B. Bildungsdirektion, Tiroler Kulturservicestelle, OeAD, gemeinnützige Initiativen an der Schnittstelle Kunst/Kultur/Vermittlung/Kinder/Jugendliche, Hochschulen …) mit dem Ziel suchen, das kulturelle Bildungsangebot für Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen gemeinsam weiterzuentwickeln.
  • Maßnahme 5.3: Das Angebot an kultureller Bildung von Innsbrucker Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen und freien KulturvermittlerInnen für Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Jugendbildung soll gebündelt sichtbar gemacht werden, um Lehrenden die Suche nach passenden Kulturangeboten zu erleichtern und neue Impulse zu setzen (z. B. über ein digitales Informationsportal, Nutzung der bestehenden Verteilerstrukturen in Kindergärten und Schulen, regelmäßige Kultur-Informationstage für Lehrende, Jugendkulturmonat aller Innsbrucker Kunst- und Kultureinrichtungen o. ä.).
  • Maßnahme 5.4: Die Stadt Innsbruck soll den Ausbau von pädagogischen Weiterbildungsangeboten mit künstlerischen und kulturellen Inhalten für Lehrende an Innsbrucker Kindergärten, Schulen, Abendschulen, Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen unterstützen. Beispielhaft genannt werden kann hier die in Aufbau befindliche „Innsbrucker Sommerwerkstatt des Mozarteums“.
  • Maßnahme 5.5: Bei Maßnahmen der Stadtentwicklung, Stadtplanung und Stadtteilgestaltung sollen die Interessen der Kinderkultur und Jugendkultur konsequent mitberücksichtigt werden, etwa wenn es um die Bereitstellung von Räumen und Infrastruktur oder die Nutzung von Leerständen geht.
  • Maßnahme 5.6: Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – auch von Medienkooperationen – soll ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Kinder- und Jugendangeboten gelegt und die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen durch Einsatz entsprechender Mittel angesprochen werden.
  • Maßnahme 5.7: Basierend auf bestehenden Angeboten wie der Innsbrucker Jugendcard soll gemeinsam mit VertreterInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich ein Modell entwickelt werden, dass einen möglichst einheitlichen und kostenlosen bzw. -günstigen Zugang für Kinder und Jugendliche zum Kunst- und Kulturgeschehen in der Stadt Innsbruck sicherstellt (z. B. Gratiseintritte, Gutscheinsysteme, Kinder- und Jugendmonat mit besonderen Vergünstigungen, …).
  • Maßnahme 5.8: Die Stadt Innsbruck soll einen regelmäßigen Austausch über aktuelle Herausforderungen im Bereich der Kinderkultur und Jugendkultur initiieren. Eingeladen werden sollen in diesen Bereichen tätige Kunst- und Kultureinrichtungen, KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und KulturvermittlerInnen sowie VertreterInnen aus dem Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z. B. POJAT – Plattform Offene Jugendarbeit Tirol, Jugendzentren in der Stadt Innsbruck, bilding, …).
  • Maßnahme 5.9: Vorhandene Vermittlungsangebote und Vermittlungsorte zu Kunst, Kultur, Wissenschaft, Kreativwirtschaft und Handwerk in Innsbruck sollen im Hinblick auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu gemeinsamen, spartenübergreifenden und interdisziplinären Angeboten und Orten geprüft werden. Im Bedarfsfall soll die Etablierung eines zentralen interdisziplinären Vermittlungszentrums bei der (Weiter-)Entwicklung von Kreativquartieren eingeplant werden. Dieses Zentrum könnte gemeinsam mit PartnerInnen aus den genannten Bereichen eingerichtet und betrieben werden. Drei Kernelemente wären dabei die Sicherstellung möglichst offener und freier Zugänge, der Einsatz neuester Methoden und Technologien und die Entwicklung innovativer Vermittlungsansätze.
  • Maßnahme 5.10: Um Kulturvermittlung als wichtigen Bestandteil der künstlerischen und kulturellen Arbeit in Projekten und Einrichtungen zu integrieren und mit dem Ziel, diese professionelle Arbeit fair zu bezahlen, soll Kulturvermittlung bei der Erarbeitung von Kriterien für die städtische Subventionsvergabe berücksichtigt und durch besondere Förderanreize unterstützt werden.
  • Maßnahme 5.11: Gemeinsam mit AkteurInnen aus dem Bereich der Kulturvermittlung, mit Kunst- und Kultureinrichtungen sowie mit externen ExpertInnen soll das Kulturamt der Stadt Innsbruck ein regelmäßiges Format zur Vernetzung und zum Austausch von Wissen entwickeln (z. B. Vortrag, Symposium, runder Tisch, …). Fixpunkt bei diesem Format soll die Darstellung von lokalen und internationalen Good- und Best-Practices sein, die gleichzeitig auch im Rahmen von begleitender Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht werden sollen.

Handlungsfeld 6: Kulturelle Teilhabe und Partizipation ermöglichen, Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich verwirklichen, soziale und kulturelle Diversität fördern

Beschreibung des Handlungsfeldes

Kunst und Kultur sind wichtige Impulsgeber für ein gelingendes Zusammenleben und eine erhöhte Lebensqualität in Innsbruck. Für eine Stadt wie Innsbruck ist es in diesem Zusammenhang wichtig, einen offenen Zugang zu und die Partizipation an Kunst und Kultur für alle sicherzustellen. Wesentliche Bestandteile dazu sind die konsequente Förderung von Maßnahmen zur selbständigen und selbstbestimmten Teilhabe, ein klares Bekenntnis zum Einsatz gegen strukturelle Diskriminierung und Ausschlüsse und der Abbau von physischen, digitalen, sozialen und ökonomischen Barrieren, was der gesamten Gesellschaft zugute kommt. Damit einher geht die Stärkung demokratischer Prozesse und die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In besonderem Maße ist in diesem Zusammenhang auf kulturelle und soziale Diversität sowie Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich zu achten.

Kulturelle und soziale Diversität betont die Gemeinsamkeiten von und Unterschiede zwischen Menschen gleichermaßen, beachtet und achtet dabei verschiedenste Lebensbedingungen und Erfahrungen, die je nach Alter, Sexualität, Körper, religiöser Zugehörigkeit, Gesundheit, Dis/Ability, Herkunfts- und Klassenzuschreibungen sowie weiterer sozialer Kategorien variieren können. Dabei wird kulturelle Vielfalt als Potenzial und Chance betrachtet und der konstruktive Umgang mit Differenzen durch einen respektvollen und diskriminierungsarmen Dialog in den Mittelpunkt gerückt. Kulturen werden hier, transkulturellen Ansätzen folgend, nicht als statische Gebilde gesehen, sondern deren ständige Veränderung und wechselseitige Beeinflussung betont, welche auch die Existenz von Mehrfachzugehörigkeiten anerkennt und fördert.

Inklusion im Kunst- und Kulturbereich zielt darauf ab, von vornherein allen Menschen eine uneingeschränkte Teilnahme an allen kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen – und sich nicht etwa erst im Nachhinein um die Integration einzelner Gruppen zu kümmern. Der Inklusionsbegriff hat sich vor allem im Behindertenbereich etabliert, insbesondere als Folge des 2008 auch von Österreich ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Dabei geht es um das Recht, allen Menschen durch angemessene Vorkehrungen eine uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten zu ermöglichen sowie um die Normalität eines gemeinsamen Lebens aller Menschen mit und ohne Behinderungen.

Mit der Förderung von sozialer und kultureller Diversität sowie Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich wird der Blick auf Aktivitäten gelenkt, die oftmals weniger im öffentlichen Rampenlicht stehen, aber einen genauso wertvollen Beitrag zu einer vielfältigen Kulturstadt Innsbruck leisten. Die inter- und transkulturelle Arbeit von Personen mit und ohne Migrationsgeschichte und Mehrfachzugehörigkeiten, Formate zur verstärkten Förderung von Frauen in Kunst und Kultur, soziokulturelle Kooperationen, die armuts- und ausgrenzungsgefährdeten oder in Armut lebenden Menschen einen offenen Zugang zu Kunst und Kultur bieten, Initiativen gegen die kulturelle Vereinsamung von älteren Menschen, Kunstprojekte zur Auseinandersetzung mit der Lebenswelt von Jugendlichen oder Veranstaltungen, die sich inklusiver Kunst unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderungen widmen, zählen hier beispielsweise dazu.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kulturelle Teilhabe und Partizipation ermöglichen, Inklusion und Barrierefreiheit im Kulturbereich verwirklichen, soziale und kulturelle Diversität fördern“ abgeleitet werden:

Ziel 6.1: Es soll mehr Zugang, Teilhabe und Partizipation im Kunst- und Kulturbereich ermöglicht werden, das heißt insbesondere:

  • einen möglichst offenen und leistbaren Zugang zu einem breiten, vielfältigen und qualitätsvollen Kunst- und Kulturangebot sowohl für die BürgerInnen der Stadt als auch für Gäste sicherstellen,
  • physische, digitale, soziale und ökonomische Barrieren laufend abbauen und gegen alle Formen der Diskriminierung kämpfen,
  • neue Möglichkeiten der selbstständigen und selbstbestimmten Teilhabe und Partizipation für verschiedenste Gruppen und Personen eröffnen: für Menschen mit Migrationsgeschichte und Mehrfachzugehörigkeiten, für queere Communities, für Menschen mit Behinderungen, für vereinsamte und sozial isolierte ältere Menschen, für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche, für Menschen mit physischen, psychischen und geistigen Erkrankungen, für armuts- und ausgrenzungsgefährdete Gruppen und andere mehr,
  • die städtischen Kunst- und Kultureinrichtungen verstärkt in diese Richtung öffnen,

Ziel 6.2: Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich sollen konsequent gefördert werden, das heißt insbesondere:

  • sich im Anschluss an die UN-Behindertenrechtskonvention zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich verpflichten,
  • unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“ inklusive Aspekte für Menschen mit Behinderungen in Kunst und Kultur besonders beachten, von der künstlerischen Produktion über die Kulturarbeit bis hin zur Kulturvermittlung, im Bereich der kulturellen Aus- und Weiterbildung genauso wie bei der Umsetzung einer umfassenden Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich,
  • sich aktiv mit aktuellen Entwicklungen zur inklusiven Gestaltung von Kunst und Kultur auseinandersetzen und eine internationale Vorreiterinnenrolle als inklusive Kulturstadt anstreben,
  • inklusive Aspekte konsequent als wichtiges Förderkriterium berücksichtigen (z. B. das Zwei-Sinne-Prinzip in der barrierefreien Gestaltung von Kulturräumen) und kulturelle Initiativen und Projekte, die sich in besonderer Art und Weise den Herausforderungen der gleichzeitigen Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung widmen, gezielt unterstützten und fördern,
  • Strukturen und Angebote im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich inklusiver gestalten, etwa die Besetzung von Gremien und Jurys im Kunst- und Kulturbereich oder die Durchführung von städtischen Kulturveranstaltungen,
  • im Kunst- und Kulturbereich die Wichtigkeit einer inklusiven Gestaltung der eigenen Strukturen und Angebote fördern und etwaige Änderungsbedarfe initiieren, damit ein gemeinsames und barrierefreies Agieren von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalität wird – beispielhaft hierfür kann die Weiterentwicklung der städtischen Aktion „Innsbruck liest“ genannt werden: Die kostenlose Bereitstellung eines Hörbuchs mittels Streaming ermöglicht es, neue NutzerInnengruppen zu erschließen und eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung oder Leseschwäche anzubieten.

Ziel 6.3: Diversitätsorientierte und transkulturelle Initiativen und Projekte sollen ausreichend unterstützt werden, das heißt insbesondere:

  • die Arbeit der zahlreichen Einrichtungen und Initiativen in Innsbruck wertschätzen und unterstützen, die sich kulturübergreifenden und transkulturellen Fragen widmen, sich in ihrer Arbeit mit Themen wie Migration, Heimat, Herkunft oder Rassismus auseinandersetzen und damit wesentlich an der Entwicklung einer vielfältigen Kulturstadt beteiligt sind,
  • Kulturvereine und -projekte, die von Menschen mit (und ohne) Migrationsgeschichte und Mehrfachzugehörigkeiten getragen werden und in ihrer Arbeit auf transkulturellen Austausch, emanzipatorische Strategien und den respektvollen Umgang mit diversen Kulturen setzen, bewusst fördern – insbesondere wenn es sich um Kooperationen zwischen unterschiedlichsten AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich (und darüber hinaus) handelt,
  • sprachliche Barrieren im Kunst- und Kulturbereich durch geeignete Maßnahmen konsequent abbauen.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 6.1: Die Stadt Innsbruck soll sich bei der Vergabe von Kulturförderungen zu einer stärkeren sozialen und kulturellen Diversitätsorientierung sowie Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Barrierefreiheit verpflichten, insbesondere durch eine Verankerung dieser Aspekte in den zukünftigen Förderkriterien und der Schaffung eines Anreizsystems, mit dem die Berücksichtigung dieser Aspekte belohnt.
  • Maßnahme 6.2: Die städtische Kulturverwaltung soll bei der personellen Ausstattung auf unterschiedliche Aspekte von Diversität achten und hier beispielgebend vorangehen. Städtische Gremien (z. B. Kommissionen, Beiräte, Jurys, Arbeitsgruppen) sollen zukünftig auch unter Berücksichtigung von Diversitätsaspekten besetzt und bei der Programmierung und der Umsetzung von Kulturveranstaltungen und -formaten im eigenen Einflussbereich vermehrt Aspekte der Diversität bedacht werden. Langfristiges Ziel ist, dass sich die Vielfalt der Innsbrucker Gesellschaft auch in Verwaltungsapparat und in Entscheidungspositionen abbildet.
  • Maßnahme 6.3: In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien sowie weiteren relevanten Einrichtungen und Stellen soll das bereits bestehende Informations- und Serviceangebot des Kulturamtes der Stadt Innsbruck weiter ausgebaut werden (z. B. Internetauftritt, digitales Informationsportal, Informationsbroschüren, Förderformulare, …). Dabei wird auf unterschiedliche Aspekte von Diversität, Inklusion, Barrierefreiheit, leichte Verständlichkeit und Mehrsprachigkeit geachtet.
  • Maßnahme 6.4: Best-Practice-Beispiele aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich, die sich um mehr Diversität sowie Inklusion und Barrierefreiheit bemühen, sollen sichtbar gemacht werden (z. B. in den städtischen Medien, Website, Podcast-Beiträgen u. ä.).
  • Maßnahme 6.5: Um einen möglichst sozial und ökonomisch barrierefreien Zugang zu Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltungen in Innsbruck für von Armut betroffene und armutsgefährdete Gruppen sicherzustellen, soll in Zusammenarbeit mit dem Verein unicum:mensch die Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ ausgebaut werden. Neben kultureller Bildung, Begleitung und Kulturvermittlung soll in partizipative Kooperationsprojekte zwischen Kultureinrichtungen und anderen Bereichen (z. B. Sozialeinrichtungen, Bildungseinrichtungen u. ä.) investiert werden, um den Mehrwert von interprofessioneller Zusammenarbeit in den Kulturbereich einfließen zu lassen.
  • Maßnahme 6.6: Das Kulturamt der Stadt Innsbruck soll einen Austausch zwischen dem Kulturveranstaltungs- und dem Behindertenbereich initiieren – insbesondere mit den Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat der Stadt Innsbruck sowie weiteren interessierten Initiativen und Einrichtungen wie den Selbstvertretungen, den Angehörigenvertretungen und den Dienstleitern unter Einbeziehung von Peers –, um Projekte und Formate für Austausch, Wissenstransfer und Weiterbildung zu entwickeln. Ziel ist die Sensibilisierung aller Beteiligten für unterschiedliche Bedürfnisse, Situationen und Herausforderungen in Bezug auf Inklusion und Barrierefreiheit sowie selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe im Kunst- und Kulturbereich. Der Austausch soll in der Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze zur Bewältigung aktueller Herausforderungen, der Findung konkreter Vorschläge zur inklusiven und barrierefreien Gestaltung des Kunst- und Kulturbereichs in Innsbruck sowie der raschen Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen münden.
  • Maßnahme 6.7: Die Behindertenbeauftragten und der Behindertenbeirat Stadt Innsbruck sollen gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt und mit VertreterInnen von betroffenen Gruppen eine Checkliste für Inklusion und Barrierefreiheit für Kultureinrichtungen und -veranstaltungen in der Stadt Innsbruck erarbeiten. Damit verbunden ist die Entwicklung eines Label-Systems zur Kennzeichnung unterschiedlicher Aspekte von Inklusion und Barrierefreiheit (bezogen auf unterschiedliche Behinderungen), an denen sich BesucherInnen und NutzerInnen orientieren können. Das Label-System soll einerseits vor Ort bei den Einrichtungen bzw. Veranstaltungen verwendet werden, aber auch im digitalen Raum (z. B. Überblick über barrierefreie Kulturorte auf digitalem Informationsportal, Kennzeichnung von barrierefreien Veranstaltungen in Online-Veranstaltungskalendern, …).
  • Maßnahme 6.8: Die Stadt Innsbruck soll AkteurInnen aus dem Kunst- und Kulturbereich bei der Schaffung von angemessenen Vorkehrungen für barrierefreie Veranstaltungen und Projekte unterstützen. Insbesondere sollen in diesem Rahmen investive Maßnahmen im Kunst- und Kulturbereich finanziell gefördert werden, die zur Erfüllung der Barrierefreiheit in den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes beitragen (barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung sowie anderen gestalteten Lebensbereichen, z. B. Gebärdensprachdolmetschen und/oder Schriftdolmetschen bei Kulturveranstaltungen, Induktionsanlagen in Kultureinrichtungen, Übersetzung von Websites oder Ausstellungstexten in Leichter Lesen, …).
  • Maßnahme 6.9: Mit interessierten Personen und Initiativen soll in einem geeigneten partizipativen und peergeleiteten Format eruiert werden, was Menschen davon abhält, Kulturangebote zu nutzen. Darauf basierend sollen Ziele und konzeptuelle Überlegungen für Pilotprojekte zur Förderung der Teilhabe formuliert werden, die anschließend gemeinsam umgesetzt werden sollen.
  • Maßnahme 6.10: Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von transkulturellen Angeboten gelegt werden. Migrantische Kulturvereine und transkulturelle Initiativen sollen aktiv angesprochen, zum Eintragen ihrer Veranstaltungen im zentralen Veranstaltungskalender der Stadt gebeten und in der Vermittlungsarbeit unterstützt werden. Zentrale Informationen und Serviceangebote der Stadt sollen auch auf Englisch sowie ggf. in weiteren relevanten Sprachen zur Verfügung gestellt und aktiv an migrantische und transkulturelle Initiativen vermittelt werden. Das Referat Strategie und Integration, das Kulturamt und die Geschäftsstelle Kommunikation sollen den Optimierungsbedarf prüfen und die notwendigen Schritte in Zusammenarbeit umsetzen.
  • Maßnahme 6.11: Neben der laufenden Unterstützung von migrantischen Kulturvereinen soll das Kulturamt der Stadt Innsbruck bewusst transkulturelle Projekte und Veranstaltungen fördern, die in Kooperation von mehreren Einrichtungen und Vereinen stattfinden, insbesondere wenn es sich dabei um AkteurInnen aus verschiedenen Bereichen handelt, z. B. Kooperationsveranstaltungen zwischen öffentlichen Kultureinrichtungen, Initiativen der Freien Szenen und selbstorganisierten migrantischen Kulturvereinen (beispielhaft genannt werden kann hier das 2018 durchgeführte FORUM MIGRATION im Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum).
  • Maßnahme 6.12: Die Stadt Innsbruck soll im Austausch mit den entsprechenden Einrichtungen, Interessenvertretungen und betroffenen Vereinen eruieren, ob und welche Barrieren bei der Nutzung kultureller Serviceleistungen der Stadt Innsbruck bzw. im Kunst- und Kulturbereich für transkulturelle Einrichtungen und Initiativen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, diese zu überwinden. Zu prüfen wäre u. a., ob eine verstärkte Unterstützung im Kontext von Mehrsprachigkeit hilfreich wäre (z. B. Unterstützung bei der Übersetzung von Informationen, mehrsprachige Gestaltung von Förderanträgen, persönliche Hilfestellung bei der Förderantragsstellung, …).

Handlungsfeld 7: Kulturelle und ökologische Entwicklung verknüpfen, kulturelles Engagement für Umwelt- und Klimaschutz zeigen, in Kunst und Kultur nachhaltig handeln

Beschreibung des Handlungsfeldes

Die ökologischen Herausforderungen in den kommenden Jahren sind enorm. Klimawandel, Luftverschmutzung, Bodenerosion, Artensterben oder Vermüllung sind negative Entwicklungen, denen auf allen Ebenen begegnet werden muss: global, national, aber auch lokal. Für eine Stadt wie Innsbruck, die sich durch ihre besondere geografische und topografische Lage mitten in den Alpen auszeichnet und die auf vielfältigste Art und Weise mit dem Naturraum verbunden und von diesem auch abhängig ist, steht der Schutz von Natur, Umwelt und Klima an oberster Stelle der politischen Agenda. So hat die Stadt Innsbruck beispielsweise im Juli 2019 per Gemeinderatsbeschluss der Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen höchste Priorität eingeräumt. Im Juni 2020 wurde dazu im Innsbrucker Stadtsenat die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel für die Stadt Innsbruck beschlossen. Ihr Ziel ist, die Stadt durch Maßnahmen bestmöglich auf die zukünftigen klimatischen Bedingungen anzupassen, um negative Klimawandelfolgen zu vermindern, aber auch daraus resultierende Chancen zu nutzen.

Kunst und Kultur sind in vielfacher Hinsicht mit diesen ökologischen Herausforderungen konfrontiert. Innsbrucker Kunst- und Kultureinrichtungen, KünstlerInnen und KulturarbeiterInnen setzen sich zunehmend mit Themen rund um Natur, Umwelt und Klima auseinander. Die Bedeutung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit, die etwa von den Vereinten Nationen in der 2015 beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ betont wird, wird von weiten Teilen des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs in der künstlerischen Praxis und kulturellen Arbeit wahrgenommen. Die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda, zu deren Umsetzung bis zum Jahr 2030 sich auch Österreich verpflichtet hat, spielen dabei eine wichtige Rolle.

Um die ökologischen Herausforderungen bewältigen zu können, sind erhebliche Anstrengungen – auch in finanzieller Hinsicht – und neue Blickwinkel notwendig. Kunst und Kultur können hier mit spezifischen Herangehensweisen, Praktiken und Instrumenten einen wertvollen Beitrag leisten. Die Nutzung kreativer Methoden, die Erprobung alternativer und experimenteller Ansätze oder die Entwicklung von inter- und transdisziplinären Projekten an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur und Wissenschaft bieten dabei vielfältige Möglichkeiten.

Ziele für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) können die folgenden Ziele im Handlungsfeld „Kulturelle und ökologische Entwicklung verknüpfen, kulturelles Engagement für Umwelt- und Klimaschutz zeigen, in Kunst und Kultur nachhaltig handeln“ abgeleitet werden:

Ziel 7.1: Die Kulturstadt Innsbruck soll nachhaltig gestaltet werden und damit Vorbildwirkung zeigen, das heißt insbesondere:

  • nachhaltiges Handeln und den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen als zentrale Aspekte für die weitere Entwicklung des Kunst- und Kulturbereichs in Innsbruck und die Profilierung von Innsbruck als umweltfreundliche, klimaneutrale und nachhaltige Kulturstadt sehen,
  • passend zum Markenkern der Stadt, insbesondere in Verbindung mit den Erfolgsmustern „360° alpine-urban X“ (experience) und „Best in ECO“, hier internationale Vorbildwirkung zeigen,
  • nachhaltige Aspekte in der Kulturförderung verstärkt berücksichtigen, u. a. indem Projekte und Initiativen, die sich aus künstlerischer oder kultureller Perspektive dem nachhaltigen Schutz von Natur, Umwelt und Klima widmen, verstärkt gefördert werden,
  • Aspekten wie Green Locations, Green Events oder Klimakultur besondere Aufmerksamkeit widmen, was sich auch in einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit niederschlagen soll.

Ziel 7.2: Gemeinsame Aktivitäten des Kultur- und Umweltbereichs sollen gestärkt werden, das heißt insbesondere:

  • das große Potenzial von Kunst und Kultur für eine zukunftsfähige Gestaltung der vielfältigen Herausforderungen erkennen, die sich rund um Ökologie, Natur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit ergeben,
  • auf möglichst vielen Ebenen gemeinsame Aktivitäten des Kultur- und Umweltbereichs initiieren, unterstützen und fördern, sei es bei strategischen Fragen der Stadt- und Kulturentwicklung oder in der täglichen Arbeit der verschiedenen AkteurInnen im Kunst- und Kulturbereich,
  • Orte der Kunst und Kultur verstärkt für den Diskurs über die ökologische Entwicklung der Stadt Innsbruck nutzen sowie entsprechende Projekte und Initiativen in diesem Zusammenhang konsequent unterstützen und fördern, wobei Formate, die auf Vernetzung, Austausch und Kooperation zwischen dem Kultur- und Umweltbereich und damit einhergehend einer gegenseitigen Sensibilisierung abzielen, dabei besonders im Fokus stehen sollen.
Maßnahmen für das Handlungsfeld

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Grundlagenarbeit und den Ergebnissen aus dem partizipatorischen Prozess (Workshops und Diskussionen) wird der Stadt Innsbruck die Umsetzung folgender Maßnahmen empfohlen, um die in diesem Handlungsfeld formulierten Ziele zu erreichen:

  • Maßnahme 7.1: Bei der Vergabe von Kulturförderungen soll es zu einer stärkeren Berücksichtigung von ökologischen Aspekten (und damit einhergehend auch Natur, Umwelt- und Klimaschutz sowie ökologische Nachhaltigkeit) kommen, insbesondere durch eine Verankerung dieser Aspekte in den zukünftigen Förderkriterien und die Schaffung eines Anreizsystems, mit dem die Berücksichtigung dieser Aspekte belohnt wird.
  • Maßnahme 7.2: Städtische Kulturveranstaltungen sollen möglichst weitgehend nach den Kriterien von Green Locations und Green Events gestaltet und städtische Kultureinrichtungen klimaneutral zertifiziert werden. In diesem Zusammenhang erworbene Qualitätskennzeichnungen (z. B. Österreichisches Umweltzeichen, Green Event Tirol, Klimabündnis-Betrieb, TÜV SÜD, …) sollen aktiv an die Öffentlichkeit kommuniziert werden.
  • Maßnahme 7.3: Ökologisch nachhaltige Projekte sowie Veranstaltungen aus dem Kunst- und Kulturbereich sollen in städtischen Veranstaltungskalendern besonders gekennzeichnet werden (z. B. zertifizierte Green Events).
  • Maßnahme 7.4: Die Kooperation mit IVB (Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn) und VVT (Verkehrsverbund Tirol) an der Schnittstelle öffentlicher Verkehr, nachhaltige Mobilität und Kultur soll weitergeführt und ausgebaut werden (z. B. Eintrittstickets als Öffi-Tickets ….).
  • Maßnahme 7.5: Die Stadt Innsbruck soll die Kooperation mit der Initiative Klimakultur Tirol zum Ausbau von Fortbildungs- und Wissenstransfermaßnahmen für den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich intensivieren (z. B. die Abhaltung einer KlimaKultur-Sommerakademie in Zusammenarbeit mit dem Innsbruck Tourismus). Im Zuge dessen soll auch ein Austausch mit der Universität Innsbruck angeregt werden, mit dem Ziel zu prüfen, welche Kooperationen zur Forschung, Aus- und Weiterbildung an der Schnittstelle zwischen Umwelt/Natur und Kultur möglich, sinnvoll und aussichtsreich sind.
  • Maßnahme 7.6: Die Stadt Innsbruck soll ein regelmäßiges Austauschformat zum Thema „Klima & Kultur“ zwischen städtischen Stellen , Klimaschutzinitiativen sowie ExpertInnen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung initiieren.