Kulturstrategie Innsbruck 2030

Grundlagenarbeit

Hier steht die im März 2021 veröffentlichte Grundlagenarbeit zum Download bereit. Sie können dabei entweder die gesamte Grundlagenarbeit inklusive der 15-seitigen Kurzfassung oder nur die Kurzfassung alleine als eigenständiges Dokument herunterladen.

Die Kurzfassung findet sich nach dem Download-Bereich auch als Fließtext auf dieser Seite. Daran anschließend wird die gesamte Grundlagenarbeit in einem pdf-Viewer dargestellt.

Download

Einleitung

Im Dezember 2019 hat der Innsbrucker Stadtsenat beschlossen, eine Kulturstrategie für Innsbruck zu erstellen. Der langfristig angelegte Kulturstrategieprozesses soll dabei in insgesamt drei Phasen verlaufen:

  • Phase 1: Erarbeitung Kulturstrategie 2030, geplant von Mitte 2020 bis Mitte 2022;
  • Phase 2: Umsetzung Maßnahmen, geplant ab Mitte 2022/Anfang 2023;
  • Phase 3: Evaluation und Berichterstattung im Gemeinderat, Beschluss über nächste Schritte bis 2030, geplant ca. 2024

Ziel der ersten Phase ist die Erstellung einer „Kulturstrategie Innsbruck 2030“ mit Umsetzungsvorschlägen für die nächsten rund zehn Jahre unter breiter öffentlicher Beteiligung. Als tragfähige Grundlage für das kulturpolitische Handeln soll die Kulturstrategie in Abstimmung mit der mittelfristigen Finanzplanung Prioritäten, Leitlinien und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung beinhalten.

Für die Projektabwicklung verantwortlich zeichnet das Referat für Kulturentwicklung und Förderungen des Kulturamts der Stadt Innsbruck. Zur Unterstützung in der Konzeption und Umsetzung der ersten Phase wurde im März 2020 eine Ausschreibung eingeleitet. Das dabei von einer Jury ausgewählte Konzept des Linzer Instituts für qualitative Analysen (LIquA) besteht aus sechs Leistungsbausteinen:

  • Projektkonzeption, -begleitung und -beratung;
  • Grundlagenarbeit: Erhebung und Analyse;
  • Diskussions- und Workshop-Phase;
  • Prozessaufbereitung, -darstellung und -kommunikation inkl. Website;
  • Abstimmung, Zusammenfassung und Vermittlung der Kulturstrategie, punktuell ab Projektstart, intensiv von Dezember 2021 – Mai 2022;
  • Projektplanung und -management, über den gesamten Projektzeitraum.

Ein Ergebnis der ersten Phase stellt die vorliegende Grundlagenarbeit dar, die zwischen Juni 2020 und März 2021 erstellt wurde und auf umfangreichen wissenschaftlichen Erhebungen und Analysen basiert. Erkenntnisse aus ihr fließen einerseits direkt in die Kulturstrategie Innsbruck 2030 ein, andererseits bilden sie eine wesentliche Grundlage für die Diskussionen und Workshops, die von April bis November 2021 stattfinden. Die erste Phase soll mit einer Beschlussfassung im Innsbrucker Gemeinderat und einer öffentlichen Präsentation der Kulturstrategie im Mai 2022 abschließen. Der gesamte Prozess wird auf der Webseite kulturstrategie-innsbruck.at dokumentiert, inklusive der Möglichkeit, sich aktiv in die Diskussion einbringen zu können.

Die Grundlagenarbeit umfasst fünf Kapitel:

  • In einer Kurzfassung werden zentrale Erkenntnisse aus den folgenden Kapiteln in der gebotenen Kürze dargestellt.
  • Das Kapitel „Kulturstadt Innsbruck: Bestandsaufnahme“ liefert einen Überblick über den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich. Zuerst erfolgt eine Darstellung von zentralen Akteur*innen aus Politik und Verwaltung. Hier enthalten ist auch eine Kulturbudgetanalyse. Daran anschließend findet sich eine Beschreibung des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs entlang verschiedener Sparten und Kategorien. Bewusst wurden auch kulturrelevante Schnittstellenbereiche mit berücksichtigt.
  • Im Kapitel „Kulturpolitischer Diskurs 2018 ff.“ werden die kulturpolitischen Diskussionen im aktuellen Innsbrucker Gemeinderat seit seiner konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2018 skizziert. Analysiert wurden dazu alle Protokolle samt Beilagen. Ergänzend finden sich hier kulturpolitisch relevante Inhalte aus Stadtsenatssitzungen und ausgewählte Beiträge aus verschiedenen Tiroler Medien.
  • Das Kapitel „Rechtliche, politische und themenspezifische Rahmenwerke“ widmet sich der Darstellung von kulturspezifischen Gesetzen, Verordnungen, Erlässen und Richtlinien, die für die Landeshauptstadt relevant sind. Daran anschließend werden politische Programme und Papiere aus kultureller Perspektive analysiert, insbesondere das Arbeitsübereinkommen der aktuellen Innsbrucker Stadtregierung. Ergänzt wird dieses Kapitel durch eine Untersuchung von themenspezifischen Leitbildern und strategischen Programmen (z. B. Bildungsstrategie für die Landeshauptstadt Innsbruck 2018, Leitbild zum Zusammenleben in Tirol 2019, Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Innsbruck 2020, …), wobei hier für die Kulturstrategie relevante Stellen herausgearbeitet wurden.
  • Im Kapitel „Kulturstadt Innsbruck: Profil, Stärken und Schwächen, Potenziale, Themen, Ziele und Maßnahmen“ findet sich eine verdichtete Beschreibung von Stärken, Schwächen, Potenzialen und Themen sowie Vorschlägen für Zielvorstellungen und Maßnahmen, die von besonderer Wichtigkeit für die Kulturstrategie Innsbruck 2030 sind. Sie basieren vor allem auf qualitativen Interviews mit 33 Personen aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich und aus Schnittstellenbereichen, an die hier ein besonders großer Dank ergeht.
  • Ein Anhang enthält neben Tabellen-, Abbildungs- und Inhaltsverzeichnis auch den im Rahmen der Forschung verwendeten Interviewleitfaden.

Ein großer Dank gilt außerdem den Mitgliedern des Projektteams für die Kulturstrategie Innsbruck 2030, das sich aus Mitarbeiter*innen des Kulturamts, des Stadtplanungsamts und des Büros des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck zusammensetzt, den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die sich im Jänner 2021 konstituiert hat[1], sowie den zahlreichen Innsbrucker Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und sonstigen im Kunst- und Kulturbereich tätigen Menschen, die in den letzten Wochen und Monaten wertvolle Hinweise gegeben haben, sich im Rahmen der folgenden Diskussions- und Workshop-Phase einbringen werden und täglich ihren Beitrag zur weiteren Entwicklung von Innsbruck als Kulturstadt leisten.

Mit der vorliegenden Grundlagenarbeit ist kein Anspruch auf eine vollständige Erhebung und Analyse des Kunst- und Kulturbereichs im weiteren Sinne verbunden. Es geht vielmehr darum, besonders relevante Aspekte für die Erarbeitung der Kulturstrategie Innsbruck darzustellen, d. h. den Kunst- und Kulturbereich im engeren Sinne zu fokussieren. Nichtsdestotrotz wurde versucht, auch einem weiten Kulturbegriff gerecht zu werden und immer wieder Aspekte anzusprechen, die auf den ersten Blick nur einen entfernteren Zusammenhang zum Kunst- und Kulturbereich aufweisen. Im Text selbst ist dies immer wieder mit entsprechenden Formulierungen verdeutlicht. Die wissenschaftlichen Erhebungen und Analysen selbst wurden mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Die im März veröffentlichte Grundlagenarbeit wurde planmäßig im Juni einer Aktualisierung unterzogen. In diese aktualisierte Fassung wurden drei Rückmeldungen aufmerksamer Leser*innen eingearbeitet, die das TENM – Tiroler Ensemble für Neue Musik (S. 58), das AUDIOVERSUM (S. 72) und das Freie Radio Innsbruck FREIRAD (S. 78) betreffen.


[1]      Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Monika Abendstein (Leiterin von bilding – Kunst- und Architekturschule für Kinder und Jugendliche), Karl. C. Berger (Leiter des Tiroler Volkskunstmuseums), Isabel Gabbe (Leiterin des Departments für Musikpädagogik Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg), Petra Poelzl (Künstlerische Leiterin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstler:innenschaft (Kunstpavillon & Neue Galerie)), David Prieth (Selbständiger Künstler, Geschäftsführer der p.m.k. Plattform mobile Kulturinitiativen, Vorstandsmitglied der TKI – Tiroler Kulturinitiativen und der IG Kultur Österreich, Mitglied von skin on marble und Kulturkollektiv Contrapunkt), Helene Schnitzer (Geschäftsführerin der TKI – Tiroler Kulturinitiativen) sowie Nicola Weber (Geschäftsführerin des WEI SRAUM. Designforum Tirol).

Kurzfassung

Diese Kurzfassung liefert zentrale Erkenntnisse aus der Grundlagenarbeit. Sie ersetzt dabei nicht das Studium der Langfassung selbiger, da im Folgenden die Komplexität und Vielfalt des Kunst- und Kulturbereichs in Innsbruck nur in stark reduzierter Weise wiedergegeben werden kann.

Kulturstadt Innsbruck: Bestandsaufnahme

Eine Bestandsaufnahme zur „Kulturstadt Innsbruck“ ist zwangsweise mit einem gewissen Mut zur Lücke verbunden. Zu komplex sind die Begriffe „Kunst“ und „Kultur“, um eine trennscharfe Ab- und Eingrenzung vornehmen zu können, zu vielfältig ist das kulturelle Leben in einer Stadt wie Innsbruck mit ihren 132.645 Einwohner*innen, eingebettet in eine Region mit Städten und Gemeinden, die ebenfalls zahlreiche kulturelle Aktivitäten setzen, und verbunden mit anderen Städten, Regionen und Ländern, die mehr oder weniger kulturell auf die Stadt Innsbruck einwirken. Wird darauf abgestellt, wer den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich maßgeblich prägt und auf die Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck gewichtigen Einfluss nimmt, sind – neben den Bürger*innen sowie dem Publikum und den Nutzer*innen von kulturellen Angeboten – vor allem drei Akteursebenen näher zu betrachten.

Eine zentrale Stellung nimmt die städtische Politik ein. Der kulturpolitische Diskurs in Innsbruck wird naheliegender Weise intensiv von den in der Stadt aktiven Parteien geprägt, insbesondere jenen, die seit der konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2018 im aktuellen Gemeinderat vertreten sind. Das kulturpolitische Wechselspiel zwischen den regierenden Parteien (GRÜNE, FI, ÖVP mit TSB und SPÖ), die am 18. Mai 2018 ein Arbeitsübereinkommen abgeschlossen haben, und der Opposition (FPÖ, NEOS, FRITZ, GERECHT und ALI) findet dabei – neben der Auseinandersetzung in verschiedenen Medien – vor allem im Gemeinderat, im Stadtsenat und im Kulturausschuss statt.

Die Besorgung der Verwaltungsgeschäfte, die zur Erfüllung der den einzelnen Gemeindeorganen obliegenden Aufgaben erforderlich sind, erfolgt durch den Stadtmagistrat Innsbruck. Er erlässt außerdem Bescheide in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Gegliedert ist er in Abteilungen, auf welche die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Aus kulturpolitischer Perspektive ist dabei vor allem die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport und das ihr zugeordnete Kulturamt von zentraler Bedeutung. Zur Durchführung der Geschäfte wurden im Amt die fünf Referate „Kulturentwicklung und Förderungen“, „Bildende Kunst und Kulturprojekte“, „Stadtarchiv/Stadtmuseum“, „Stadtbibliothek“ sowie „Städtische Musikschule“ eingerichtet. Die konkreten Tätigkeiten des Amtes und der fünf Referate sind dabei vielfältig. Neben verschiedenen Serviceangeboten aus dem Bereich Information und Kommunikation und den Leistungen, die von der Musikschule, der Stadtbibliothek, der Galerie Plattform 6020, dem Stadtarchiv, dem Stadtmuseum und dem Museum Goldenes Dachl erbracht werden, zählt dazu auch die Durchführung von besonderen Projekten und Veranstaltungen.

Im Bereich der finanziellen Unterstützungen wird das Kulturamt insbesondere aktiv über:

  • den Ankauf von Kunstwerken;
  • die Ausschreibung von Stipendien (Hilde-Zach-Kunststipendien, Hilde-Zach-Literaturstipendien, Hilde-Zach-Kompositionsstipendien, internationales Fellowship-Programm für Kunst und Theorie im Künstlerhaus Büchsenhausen, Beteiligung am Writer-in-Residence-Aufenthaltsstipendium, Arbeitsstipendien im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020);
  • die Vergabe von Kunst- und Kulturpreisen (Preis für künstlerisches Schaffen, Preis der Stadt Innsbruck für Grafik, Paul-Hofhaimer-Preis, Jazzpreis der Stadt Innsbruck, Tiroler Poetry Slam Preis, INFF – Filmpreis der Stadt Innsbruck, IFFI – Dokumentarfilmpreis der Stadt Innsbruck, Arthur-Haidl-Preis);
  • die Ausschreibung von besonderen Förderprogrammen im Kunst- und Kulturbereich (stadt_potenziale, gedenk_potenziale);
  • die Vergabe von Jahressubventionen für den laufenden Betrieb von Kunst- und Kultureinrichtungen und von Einzelsubventionen für einzelne Veranstaltungen und Projekte sowie für infrastrukturelle Maßnahmen;

Damit angesprochen sind die Ausgaben und Einnahmen der Stadt Innsbruck für Kunst, Kultur und Kultus, also das Kulturbudget der Landeshauptstadt. Nachdrücklich muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der vielfältigen Implikationen bei der Interpretation von öffentlichen Haushalten oftmals voreilige Schlüsse gezogen werden. Im Kapitel 3.2 der Grundlagenarbeit werden dazu explizit verschiedene Einschränkungen genannt, die gelesen werden sollten. Die folgende Abbildung gibt die Ausgaben und Einnahmen der Gruppe 3 Kunst, Kultur und Kultus in den Rechnungsabschlüssen der Landeshauptstadt Innsbruck zwischen 2015 und 2019 wieder, ergänzt um Zahlen aus den Voranschlägen 2020 und 2021. Die linken Balken zeigen dabei jeweils die Entwicklung der Ausgaben im ordentlichen Haushalt, die von ca. 22,9 Mio. Euro im Jahr 2015 auf ca. 25,7 Mio. Euro angestiegen sind. Der Anteil am gesamten ordentlichen Haushalt, der in der gleichen Zeit ebenfalls gestiegen ist, schwankt zwischen 6,29 und 6,67 Prozent, die Pro-Kopf-Ausgaben zwischen 170 und 195 Euro.

Abb. 1: Auszahlungen und Einzahlungen in der operativen Gebarung in Gruppe 3 Kunst, Kultur und Kultus im Voranschlag 2021:
Detaildarstellung nach eigenen Kategorien (alle Beträge in Euro)
(Quelle: Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, eigene Berechnungen)

Eine Analyse nach verschiedenen Kategorien wurde anhand des Voranschlags 2021 vorgenommen. Aus ihr ist u. a. ersichtlich, welche Auszahlungen und Einzahlungen für einzelne Einrichtungen wie die Musikschule der Stadt Innsbruck, das Tiroler Landestheater, das Haus der Musik, die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik, das Museum Goldenes Dachl oder das Stadtarchiv/Stadtmuseum veranschlagt sind, aber auch für Jahressubventionen, Sondersubventionen und Preise in künstlerischen Sparten wie der Bildenden Kunst, der Musik, der Darstellenden Kunst oder der Literatur. In einer Detailanalyse wurde dabei auch eine näherungsweise Berechnung der Ausgaben für die so genannte Freie Szene vorgenommen. Aus ihr kann geschlossen werden, dass im Kulturbudget 2021 ca. 2,3 Mio. Euro (ca. 8 Prozent aller Ausgaben) an die Freie Szene gehen, d. h. an freie, unabhängige und nichtkommerzielle NGOs, die nicht in der Traditions- und Brauchtumskultur verankert sind, sowie mit ihr assoziierte Einzelpersonen.


Tab. 1: Auszahlungen und Einzahlungen in der operativen Gebarung in Gruppe 3 Kunst, Kultur und Kultus im Voranschlag 2021:
Detaildarstellung nach eigenen Kategorien (alle Beträge in Euro)
(Quelle: Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, eigene Berechnungen)

Auf Verwaltungsebene sind neben dem Kulturamt auch andere Geschäftsstellen des Magistrats der Landeshauptstadt Innsbruck sowie die Verwaltung des Bundes und des Landes Tirol zu berücksichtigen, die ebenfalls verschiedenste Aktivitäten setzen, die für die kulturelle Entwicklung der Landeshauptstadt von Bedeutung sind. Als Beispiel zu nennen ist hier etwa das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration mit Konzepten und Studien zur Stadtentwicklung, städtebaulichen und stadtgestalterischen Maßnahmen oder der Mitwirkung an der Vollziehung des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes.

Den kulturpolitischen Diskurs gestalten außerdem die zahlreichen Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und sonstigen Menschen mit, die in den und um die vielen Kunst- und Kultureinrichtungen in Innsbruck aktiv sind. In der Grundlagenarbeit sind diese Akteur*innen und ihre Arbeit in aller Kürze dargestellt, wobei eine Gliederung nach verschiedenen künstlerischen Sparten, kulturellen Bereichen und strukturellen Aspekten vorgenommen wurde:

  • Dachverbände, Interessensvertretungen und Plattformen: TKI – Tiroler Kulturinitiativen, battlegroup for art, Landesverbände der Volkskultur, Theater Verband Tirol, kreativland.tirol WEI SRAUM. Designforum Tirol, Innsbruck Tourismus u. a. m.;
  • Spartenübergreifende Kunst- und Kultureinrichtungen: Treibhaus Innsbruck, p.m.k Plattform mobile Kulturinitiativen, Die Bäckerei – Kulturbackstube, VIER UND EINZIG u. a. m.;
  • Architektur, Baukultur, Denkmäler: ZV Tirol, Kammer der ZiviltechnikerInnen, Arch+Ing, Tirol und Vorarlberg, aut. architektur und tirol, Archiv für Baukunst, Fakultät für Architektur der Universität Innsbruck, krater fajan, tortenwerkstatt, columbosnext, bilding, Innsbrucker Verschönerungsverein, Interessensgemeinschaft Altstadt Innsbruck u. a. m.;
  • Musik, Konzertstätten, Clubs: Haus der Musik, Tiroler Symphonieorchester Innsbruck, Innsbrucker Festwochen der Alten Musik, Ambraser Schlosskonzerte, Meister&Kammerkonzerte Innsbruck, Innsbrucker Abendmusik, ORGELfest, Osterfestival Tirol, Konzertreihe musik+, Altstadtkonzerte Innsbruck, Innsbrucker Promenadenkonzerte, Jeunesse Innsbruck, Wiltener Sängerknaben, Barockorchester Academia Jacobus Stainer, Tiroler Kammerorchester InnStrumenti, Orchester der Akademie St. Blasius, Tiroler Sängerbund, Blasmusikverband Tirol, Tiroler Volksmusikverein, Tiroler Volksliedwerk, Tiroler Volksliedarchiv, Dachsbau, John Montagu, Kater Noster, Moustache, Tante Emma Club, Talstation, LiveStage Tirol, Music Hall Innsbruck, Congress Innsbruck, Olympiahalle Innsbruck, Heart of Noise Festival, Klangspuren Schwaz, BONANZA Festival, New Orleans Festival, Strafiato Festival u. a. m.;
  • Theater, Tanz, Performance, Kleinkunst: Tiroler Landestheater, BRUX Freies Theater Innsbruck, Innsbrucker Kellertheater, Westbahntheater, Theater praesent, BogenTheater, diemonopol, Landesjugendtheater Innsbruck, Theater InnStanz, Theater 7ieben & 7iebzig, Leobühne Innsbruck, Staatstheater, Theater Melone, Feinripp-Ensemble, Triebwerk7, Kühne Bühne, Soliarts, Volkskantine, OFFTANZTIROL, Zweitgeschichte, YA! Young Acting, spectACT, Arbeitsgemeinschaft Volkstanz Tirol, Tiroler Dramatikerfestival, KRAPOLDI im Park u. a. m.;
  • Museen, Galerien, Bildende Kunst, Medienkunst, Fotografie: Ferdinandeum, Tiroler Volkskunstmuseum, Hofkirche, Zeughaus, TIROL PANORAMA mit Kaiserjägermuseum, Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck, Museum Goldenes Dachl, Schloss Ambras Innsbruck, Hofburg Innsbruck, Archäologisches Museum Innsbruck, AUDIOVERSUM, Plattform 6020, TAXISPALAIS Kunsthalle Tirol, Kunstraum Innsbruck, Tiroler Künstler:innenschaft mit Kunstpavillon, Neuer Galerie und Künstlerhaus Büchsenhausen, KLOCKER STIFTUNG, Galerie Bernd Kugler, Galerie Johann Widauer, Galerie Elisabeth & Klaus Thoman, medien.kunst.tirol, INN SITU, Innsbruck International – Biennial of the Arts, ART Innsbruck, PREMIERENTAGE u. a. m.;
  • Film, Fernsehen, Radio: Leokino, Cinematograph, Otto Preminger Institut, METROPOL, IFFI Internationale Film Festival Innsbruck, Innsbruck Nature Film Festival, DIAMETRALE, MOUNTAIN FILM CITY INNSBRUCK, INNSBRUCK film CAMPUS, ORF-Landesstudio Tirol, Freie Radio Innsbruck FREIRAD u. a. m.)
  • Literatur, Verlage, Presse, Buchhandlungen: Brenner-Archiv, Literaturhaus am Inn, IG Autorinnen Autoren Tirol, Turmbund, 8ung Kultur, Prosafestival Innsbruck, W:ORTE Lyrikfestival Innsbruck, Innsbrucker Wochenendgespräche, Stadtbibliothek Innsbruck, Innsbruck liest, FHK5K, BPS (Bäckerei Poetry Slam), GWS (Gestaltwandlerslam), Live.Hör.Spiel, Cognac & Biskotten, komplex – KULTURMAGAZIN INNSBRUCK, Quart Heft für Kultur Tirol, Tiroler Tageszeitung, 6020 Stadtmagazin, Tyrolia Verlag, Haymon Verlag, Wagner’sche Buchhandlung u. a. m.;
  • Kultus, Interkultur, Volkskultur, Soziokultur: Dekanat der römisch-katholischen Diözese Innsbruck, Haus der Begegnung, Israelitische Kultusgemeinde für Tirol und Vorarlberg, Zentrum für Interreligiöse Studien, Integrationsstelle der Stadt Innsbruck, Integrationsbüro Innsbruck, Zentrum für MigrantInnen in Tirol ZeMiT, Initiative Minderheiten Tirol, Institut für Volkskultur und Kulturentwicklung ivk, Schützenbataillon Innsbruck, Bezirkstrachtenverband Innsbruck, Krippenverein Innsbruck, Gemeinschaft Arzler Vereine, Vereinsgemeinschaft Igls, Dachverband Vereinsheim St. Nikolaus, Stadtteilzentren der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, feld – Verein zur Nutzung von Ungenutztem, UND-Heft, Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft AEP, Kulturscheune Waldhüttl, Kulturverein Vogelweide, openspace.innsbruck, Spielraum FabLab u. a. m.)
  • Wissenschaft, Bildung, Kinderkultur, Jugendkultur: Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Universitäts- und Landesbibliothek Tirol, Medizinische Universität Innsbruck, Pädagogische Hochschule Tirol, Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL, FH Kufstein Tirol, MCI Management Center Innsbruck, Freundeskreis Pesthaus, Verein Treffpunkt Philosophie – Neue Akropolis, Tiroler Landeskonservatorium, Department für Musikpädagogik Innsbruck der Universität Mozarteum, Musikschule der Stadt Innsbruck, Johann Sebastian Bach Musikschule, art didacta innsbruck, KIDS – Kunst in die Schule, World Wide West, Jugendzentrum Space, z6 Zentrum für Jugendarbeit, POJAT – Plattform Offene Jugendarbeit Tirol u. a. m.;
  • Erwachsenenbildung, Bibliotheken, Archive, Erinnerungskultur: Erwachsenenbildung Tirol, Arbeiterkammer Tirol, Stadtbibliothek Innsbruck, Bibliothek des Ferdinandeums, Bibliothek im Haus der Musik, Stadtarchiv Innsbruck, Tiroler Landesarchiv, Innsbrucker Zeitungsarchiv zur deutsch- und fremdsprachigen Literatur IZA, Tiroler Dialektarchiv, Dokumentationsarchiv Migration Tirol – DAM, ArchFem, Archive it!, Zentrum für Erinnerungskultur und Geschichtsforschung ZEG, _erinnern.at_ Tirol u. a. m.;

Alleine die bloße Nennung von ausgewählten Akteur*innen in dieser Auflistung spiegelt überdeutlich die Menge und Vielfalt des Kunst- und Kulturbereichs in Innsbruck wider. Darüber hinaus findet sich in der Grundlagenarbeit auch eine Aufzählung verschiedener Kunst- und Kultureinrichtungen rund um Innsbruck, darunter die Galerie St. Barbara in Hall in Tirol, die Klangspuren Schwaz, der Kulturverein Grammophon in Wattens, die Tiroler Festspiele Erl, die Tiroler Volksschauspiele in Telfs, das Museum der Völker Schwaz, das Filmfestival Kitzbühel, der Literaturverein Lesewelt in St. Johann in Tirol, das Europäische Forum Alpbach oder das Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) in Lienz, um nur einige wenige zu nennen.

Kulturpolitischer Diskurs 2018 ff.

Um einen Einblick in den kulturpolitischen Diskurs in Innsbruck zu geben, wurden in der Grundlagenarbeit die Diskussionen und Entscheidungen des Gemeinderats in den letzten knapp drei Jahren analysiert und jene Teile herausgearbeitet, die einen engeren Bezug zum Kunst- und Kulturbereich aufweisen. Vereinzelt finden sich hier auch Beiträge, die einen weiteren Kulturbegriff in den Blick nehmen und die Schnittstellen zu Bildungspolitik, Gesellschaftspolitik oder Wirtschaftspolitik aufmachen.

Die aktuelle Funktionsperiode des Gemeinderats der Landeshauptstadt Innsbruck begann mit der konstituierenden Sitzung am 24. Mai 2018 aufgrund der Gemeinderatswahl am 22. April 2018.


Tab. 2: Ergebnisse der Gemeinderatswahl in Innsbruck 2018

In den folgenden Monaten bis Jahresende fanden insgesamt acht weitere Gemeinderatssitzungen im Jahr 2018 statt. Neben der laufenden Behandlung zahlreicher Subventions- und Förderanträge für Kunst- und Kultureinrichtungen und der Debatte zum Kulturbudget für das Jahr 2019 in den Gemeinderatssitzungen am 13. und 14. Dezember 2018 standen dabei eine Reihe von kulturpolitischen Themen auf den Tagesordnungen der Sitzungen.

So wurde etwa in der Gemeinderatssitzung am 14. Juni 2018 von GR Mayer (FRITZ) eine Anfrage zu den Kosten der Jubiläumsveranstaltungen rund um das Maximilianjahr 2019 eingebracht. Gefragt wurde dabei u. a. nach dem Vorliegen einer endgültigen Finanzierungsvereinbarung, der Höhe der geplanten Kostenbeteiligung, etwaigen Finanzierungspartner*innen, der Ausschreibung von Leistungen, der Vorgehensweise bei einer Kostenüberschreitung, etwaiger Umsatzeinbußen für die Stadt durch notwendige Verschiebungen anderer Veranstaltungen sowie der Ausgestaltung des Maximilianjahrs 2019 selbst (inhaltliche Schwerpunkte, konkrete Veranstaltungsorte, Einbeziehung der Bevölkerung). Eine umfassende Beantwortung der Anfrage erfolgte bei der Gemeinderatssitzung am 12. Juli 2018.

Die neue Stadtbibliothek stand mehrmals im Fokus von Gemeinderatssitzungen. So wurde in der Gemeinderatssitzung am 12. Juli 2018 eine Erhöhung der Haftungssumme der Stadt Innsbruck für ein aufgenommenes Darlehen von 9,2 auf 9,7 Mio. Euro mehrheitlich angenommen (gegen die Stimmen von FPÖ, FRITZ und GERECHT). In derselben Gemeinderatssitzung brachte GRin Seidl (NEOS) eine Anfrage zu den aktuellen Kosten der Innenausstattung für die Stadtbibliothek Innsbruck ein. Von den budgetierten 1,5 Mio. Euro stünden nach Recherchen noch ca. 1,25 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Antwort dazu erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 11. Oktober 2018. In dieser Gemeinderatssitzung wurde von GRin Bielowski (SPÖ) der Antrag gestellt, dass die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck unverzüglich damit beauftragt werden solle, sämtliche Rechtsgeschäfte, Vereinbarungen, Absprachen u. ä. in Zusammenhang mit der neuen Stadtbibliothek im PEMA-2-Gebäude zu prüfen. Kritisch gesehen wurden dabei insbesondere die Rückzahlungen an die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) in Höhe von monatlich 90.000 Euro. Der Antrag wurde in der folgenden Gemeinderatssitzung einstimmig angenommen.

Eine weitere wichtige kulturpolitische Diskussion im Gemeinderat entspann sich rund um den Tanzsommer Innsbruck. In der Gemeinderatssitzung am 12. Juli 2018 wurde einstimmig ein eingebrachter Entwurf mit Änderungen der Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung) beschlossen. Er beinhaltet die Verpflichtung, dass Förderungswerber*innen auf Verlangen Auskünfte über interne Verhältnisse zu geben haben und dazu entsprechende Kontrollrechte für die Stadt Innsbruck eingeräumt werden. StRin Schwarzl (GRÜNE) erklärte in der Sitzung, dass der Antrag ursächlich aufgrund der Turbulenzen rund um den Tanzsommer Innsbruck eingebracht wurde. Für diesen wurde auf Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 3. Juli 2018 mehrheitlich ein Nachtragskredit in Höhe von 195.000 Euro beschlossen. In der dazu geführten Debatte führte StRin Schwarzl die Probleme aus, die auch zur Änderung der Subventionsordnung geführt haben, wobei sie Bezug auf einen Bericht der Kontrollabteilung nahm, der die einzelnen Gebarungsbereiche in Zusammenhang mit dem Tanzsommer Innsbruck der Jahre 2014 bis 2016 geprüft hat. In der folgenden Diskussion meldeten sich zahlreiche Gemeinderatsmitglieder aller Parteien zu Wort, wobei vor allem die Geschichte des Tanzsommers mehrfach aufgerollt, dem langjährigen Geschäftsführer vielfach Dank ausgesprochen und Erleichterung darüber ausgedrückt wurde, dass das Kapitel nun abgeschlossen sei. Angesprochen wurden darüber hinaus die hohe Qualität des Programms und der große Publikumszuspruch für den Tanzsommer, genauso wie dessen zurückgegangene Verankerung in der zeitgenössischen Innsbrucker Tanzszene und die fragwürdige Verhältnismäßigkeit der Höhe der Förderung im Vergleich zu anderen Innsbrucker Kunst- und Kultureinrichtungen.

Im den Sitzungen zwischen Juni und Dezember 2018 wurden noch weitere Gegenstände in den Gemeinderatssitzungen behandelt, die den Kunst- und Kulturbereich im engeren Sinne betreffen, darunter vor allem:

  • Umbau, Sanierung und barrierefreie Erschließung des Museums Goldenes Dachl;
  • Bereitstellung von Proberäumen für Musiker*innen und Bands;
  • Neubestellung von Mitgliedern des Innsbrucker Gestaltungsbeirats;
  • Nutzung von Werbeflächen für Kultur;
  • Erwerb von Lagerräumlichkeiten für das Stadtarchiv/Stadtmuseum;
  • Bericht zur Gebarung der städtischen Musikschule;
  • Errichtung von Erinnerungsdenkmälern an Opfer des Nationalsozialismus;
  • Nutzung der Rotunde als „Sehmaschine“;
  • Errichtung eines Denkmals für Luis Amplatz;

In den Gemeinderatssitzungen im Jahr 2019 sind aus kulturpolitischer Perspektive mehrere Diskussionen und Beschlussfassungen hervorzuheben. Über alternative Standorte der neuen Stadtbibliothek wollte GR Depaoli (GERECHT) in der Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2019 mittels mehrerer Fragen an den Bürgermeister etwas in Erfahrung bringen. Bei den zwölf Fragen wurde u. a. der Initiative für einen Neubau einer Stadtbibliothek, der Errichtung im PEMA-II-Gebäude sowie alternativer Standorte und Zukunftsperspektiven für die Stadtbibliothek nachgegangen. In der Gemeinderatssitzung am 28. März 2019 stellte GR Depaoli eine Reihe an Fragen zur Nachnutzung der Räumlichkeiten der Stadtbibliothek am alten Standort in der Colingasse an den Bürgermeister. Eine weitere Anfrage brachte er in der Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2019 ein, die sich auf die Kosten der Eröffnungsfeier für die neue Stadtbibliothek bezieht. Für alle Fragen wurden in den jeweils folgenden Gemeinderatssitzungen entsprechende Antworten in Berichten geliefert.

In der Gemeinderatssitzung am 10. Oktober 2019 wurde ausführlich ein Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Rechtsgeschäfte bezüglich des Ankaufs und der Vermietung von Flächen in Zusammenhang mit der Stadtbibliothek diskutiert. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, inwieweit ein Projektsicherungsvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und der für das PEMA-2-Gebäude verantwortlichen Bauträgerin, der „Amraser Straße 2 bis 4, Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH (AEB)“, nicht eingehalten wurde. GR Onay (ALI) berichtete dazu aus dem Kontrollausschuss. StRin Dengg (FPÖ) beschrieb in Folge detailliert den Ablauf der Vertragsverhandlungen. Daran anschließend meldeten sich zahlreiche Gemeinderatsmitglieder zu Wort, die sich verschiedensten Themen widmeten, von der Einschätzung des Werts des Investments über die Qualität der Wohnungspolitik in Innsbruck bis hin zu baulichen Fragen rund um die Fassade.

Die Arbeit „Grüß Göttin“ der in Silz lebenden und arbeitenden Künstlerin Ursula Beiler war Gegenstand einer Anfrage von GR Depaoli in der Gemeinderatssitzung am 25. April 2019. Unter anderem stellte er Fragen zum Inhalt der Arbeit selbst, zur Einlagerung der Arbeit in den Kellerräumen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), zur Aufstellung beim Kreisverkehr Innsbruck-Mitte sowie damit anfallender Kosten, vertraglicher Details und naturschutzrechtlicher Bewilligungsverfahren. Ein Bericht in der folgenden Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2019 lieferte Antworten auf alle gestellten Fragen. Darin wurde u. a. erklärt, dass die Stadt Innsbruck die im Eigentum der Künstlerin stehende Arbeit seit deren Abbau in Kufstein im Jahr 2016 eingelagert hat. Dem Kulturamt der MA V würden diesbezüglich keine Daten zu etwaigen Mietgebühren in den Kellerräumen der IVB vorliegen. Für die Aufstellung beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte wurde der Künstlerin als Kontakt das Referat Straßenbauhof in der MA III vermittelt.

In der Gemeinderatssitzung am 29. Mai 2019 stellte wiederum GR Depaoli eine Anfrage zu den tatsächlichen Gesamtkosten des Hauses der Musik, zur Aufteilung der Baukosten zwischen Stadt Innsbruck, Land Tirol und Bund, zu den tatsächlichen Mehrkosten und deren Aufteilung sowie zu den Kosten der Eröffnungsfeier. Ein Bericht in der folgenden Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2019 brachte dazu Klärung. Darin wurde u. a. beschrieben, dass die tatsächlichen Kosten und damit etwaige Mehrkosten für die Errichtung des Hauses der Musik noch nicht feststünden. Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) rechne aktuell mit prognostizierten Kosten von unter 62 Mio. Euro. Eine Finanzierungsvereinbarung mit dem Bund lege fest, dass dieser 9 Mio. Euro trägt. Gemäß einer weiteren Finanzierungsvereinbarung zwischen IIG, Stadt Innsbruck und Land Tirol betrage der Anteil des Landes Tirol rund 23,6 Mio. Euro und der Anteil der Stadt Innsbruck rund 25,4 Mio. Euro. Für etwaige Mehrkosten wurde in dieser Vereinbarung ein Verhältnis von 50,66 % Land Tirol und 49,34 % Stadt Innsbruck festgelegt.

Die Gemeinderatssitzung am 19. Juni 2019 widmete sich in ihrer aktuellen Stunde dem von der Gemeinderatspartei ALI ausgewählten Thema „Öffentlicher Raum – ein Kunstobjekt“. Die Debatte wurde von GR Frei (ALI) eröffnet, der zu Beginn kritisch auf den Umgang mit Kunst im öffentlichen Raum einging. Auch die seiner Meinung nach zu engen Regelungen für Straßenmusik sprach er an. Daran anschließend führte GRin Denz (FPÖ) ihre Sichtweise zur bildenden Kunst im öffentlichen Raum aus, wobei sie vor allem auf Graffiti als Kunstform einging. Sie monierte, dass trotz der Bereitstellung von ca. 2.400 m2 Flächen durch die Stadt Innsbruck auch an zahlreichen anderen Stellen im städtischen Raum Graffitis entstünden, was sie als Sachbeschädigung werte. Kritisch äußerte sie sich außerdem zur Anbringung der Arbeit „Grüß Göttin“ der Tiroler Künstlerin Ursula Beiler beim Kreisverkehr Innsbruck-Mitte.

GRin Neßler (GRÜNE) berichtete von einem Besuch beim „Heart of Noise“-Festival und lobte die Gestaltung des Vorplatzes beim Haus der Musik. Dadurch würden notwendige Begegnungsräume eröffnet. Sie hob hervor, dass gerade die Vielfalt von Kunst und Kultur wesentlich zum Bild der Stadt Innsbruck beitrage. GRin Klinger-Newesly (NEOS) wies auf den unterschiedlichen Geschmack hin, der bei der Kunstbetrachtung eine wesentliche Rolle spielt und warb für Toleranz in diesem Kontext. Auf die vielfältigen Funktionen des öffentlichen Raums ging GRin Heisz (SPÖ) kurz ein, wobei eine gut funktionierende Stadt- und Raumplanung ihrer Meinung nach unabdingbar sei. Ähnlich argumentierte GRin Ringler (FI), wenn sie davon sprach, dass es die Aufgabe der Stadt Innsbruck sei, den Raum für die Bürger*innen so zu verwalten, dass möglichst viele Interessen abgedeckt werden können. In der weiteren Ausführung widmete sie sich der Frage der Ästhetik und der Frage der Praktikabilität in diesem Zusammenhang.

Kritik übte GR Depaoli (GERECHT) in seinem Redebeitrag. In Zusammenhang mit dem Thema beschränkte sich diese auf fehlende Tiefgaragen beim Haus der Musik und fehlende Parkplätze bei der neuen Stadtbücherei. Auf die Ausgehkultur kam GR Mayer (FRITZ) danach zu sprechen, die seiner Meinung nach in der letzten Zeit sehr gelitten habe. Als Beispiele führte er das Verschwinden des Stadtcafés, des Weekender Clubs und des Veranstaltungszentrums Hafen an. StRin Schwarzl (GRÜNE) wies danach darauf hin, dass neben finanzieller Absicherung auch die Nutzung des öffentlichen Raums eine wesentliche Bedingung dafür ist, dass sich Kunst frei entfalten könne. Für die Stadtentwicklung brauche es andererseits Kunst und Kultur als Motor. GR Falch (TSB) ging in seiner Wortmeldung auf den öffentlichen Raum allgemein als wertvolles Gut ein, der als Lebensraum begriffen und gestaltet werden müsse – nicht zuletzt für die älteren und alten Menschen in der Stadt. GR Krackl (FI) beschloss die Debatte mit dem Wunsch, dass sich in der Stadtentwicklung wieder mehr Mut zu neuartiger und internationaler Architektur zeigen solle.

Eine Reihe von anderen Tagesordnungspunkten, die einen engeren Bezug zum Kunst- und Kulturbereich aufweisen, wurden ebenfalls in verschiedenen Gemeinderatssitzungen im Jahr 2019 behandelt, darunter:

  • Gesamtkonzept für Stadt-, Stadtteil- und Straßenfeste;
  • Überlassung der Hungerburg-Talstation an den Verein „Junge Talstation“;
  • Maßnahmen zum Erhalt des Stadt- und Ortsbildes;
  • Geviert Franziskanerkloster – Franziskanerplatz (Ergänzung des Kulturquartiers);
  • Richtlinien für Straßenmusik;
  • Musikschule der Stadt Innsbruck: Neue Räumlichkeiten und Verträge mit dem Land Tirol
  • Rückkehr der Leopoldstatue;
  • Sanierung im Großen Haus des Tiroler Landestheaters;
  • Förderungen für das Treibhaus Innsbruck;
  • Kaiser-Maximilian-Jubiläum: Reise nach New York;
  • Ausschreibungstext der stadt_potenziale;

In den Gemeinderatssitzungen am 21. und 22. November 2019 wurde der Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 diskutiert. Die Budgetdebatte widmete sich dabei in einem Themenblock auch dem Kulturbudget. Über das gesamte Jahr verteilt wurden in den Gemeinderatssitzungen außerdem Subventions- und Förderanträge für Kunst- und Kultureinrichtungen beschlossen.

Die Coronakrise beschäftigte den Gemeinderat im Jahr 2020 intensiv. So waren in der Gemeinderatssitzung am 30. April 2020 die Auswirkungen und Maßnahmen zur COVID-19-Pandemie in der Stadt Innsbruck das Thema der aktuellen Stunde. Vbgmin Schwarzl (GRÜNE) ging dabei näher auf den Kunst- und Kulturbereich ein. Sie zählte die Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen zu den hauptbetroffenen Gruppen in der Coronakrise und hob deren Beitrag in den letzten Wochen hervor, der sich beispielhaft in vielfältigen Streaming-Angeboten von Kulturveranstaltungen ausgedrückt hatte. Als erste Hilfsmaßnahmen von Seiten der Stadt Innsbruck erwähnte sie eine Notrechtsverfügung für Subventionen und die Bereitstellung von Arbeitsstipendien für Künstler*innen.

Eine Vergabe von Arbeitsstipendien in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst wurde aufgrund des Veranstaltungs- und Betretungsverbots durch das COVID-19 Maßnahmengesetz mehrheitlich in der Gemeinderatssitzung am 30. April 2020 beschlossen (bei Stimmenthaltung von FRITZ, gegen die Stimmen von FPÖ und GERECHT). Insgesamt wurden dazu 95.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die maximale Höhe der einzelnen Arbeitsstipendien, die von Fachjurys vergeben wurden, betrug 1.000 Euro.

Das von FI gewählte Thema für die Aktuelle Stunde in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai 2020 lautete „Starke Menschen, starke Stadt. Gemeinsam aus der Krise“. In einzelnen Wortmeldungen wurde dabei auch über Kunst und Kultur gesprochen. So erwähnte GR Onay (ALI) zu Beginn der Aktuellen Stunde, dass an diesem Nachmittag eine Demonstration von Menschen stattfinde, die im Kunst- und Kulturbereich, im Veranstaltungswesen und in der Eventbranche arbeiten, um auf die mit der Coronakrise einhergehenden Probleme aufmerksam zu machen. GR Appler (ÖVP) betonte, dass es die Aufgabe der Stadt sein werde, gemeinsam stark aus der Krise herauszukommen. Dafür werde es notwendig sein, zu zeigen, dass die Stadtpolitik hinter der Bevölkerung, den Kulturschaffenden und den Unternehmen stünde. Vbgmin Schwarzl (GRÜNE) wies darauf hin, dass Kunst und Kultur nicht nur ein Wert an sich seien, sondern auch ein Wirtschafts-, Tourismus- und Finanzfaktor. Sie erwarte sich in den kommenden Wochen eine deutlichere Unterstützung vom Bund, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Außerdem bedankte sie sich beim Gemeinderat für die in der letzten Sitzung beschlossenen Arbeitsstipendien für Künstler*innen und drückte am Ende der Aktuellen Stunde ihre Hoffnung aus, dass mit der bevorstehenden Kulturstrategie Innsbruck 2030 die in der Coronakrise überdeutlich zu Tage getretenen Leerstellen in der Kulturpolitik behoben werden können.

Um die Beantwortung mehrerer Fragen zu einem Rechnungshofbericht des Bundes zur Abwicklung des Projekts „Haus der Musik“ ersuchte GR Kunst (FPÖ) in der Gemeinderatssitzung am 25. Juni 2020. In der Anfrage wurde bezugnehmend auf den Rechnungshofbericht zu Beginn festgehalten, dass die Kosten von April 2015 bis Mai 2019 von 58,03 Mio. Euro auf 65,53 Mio. gestiegen seien. Daran anschließend wurden zahlreiche Kritikpunkte angeführt, die vor allem den Umgang und die Kontrolle der entstandenen Mehrkosten, die Durchführung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren und die Berücksichtigung bestimmter Normen und gesetzlicher Anforderungen (u. a. hinsichtlich der Barrierefreiheit) betrafen. In der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2020 wurde die eingebrachte Anfrage beantwortet. In einem Bericht wurde ein Großteil der angeführten Kritikpunkte zu entkräften versucht, mehrfach mit dem Hinweise auf den zeitlichen Druck. In derselben Gemeinderatssitzung wurde bereits zuvor von Bgm. Willi (GRÜNE) ein Antrag des Stadtsenats vom 8. Juli 2020 referiert, mit dem der Bericht des Rechnungshofs im Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden sollte. Dazu entspann sich eine intensive Debatte, in der sich zahlreiche Mandatar*innen zu Wort meldeten.

In der Gemeinderatssitzung am 19. November 2020 wurde auf Antrag des Stadtsenats vom 4. November 2020 einmütig beschlossen, dass die Stadt Innsbruck der Übernahme von 50 Prozent der Mehrkosten in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro zustimmt, die aus dem Bau des Hauses der Musik laut Endabrechnung der IIG resultieren (bei Stimmenthaltung von FPÖ, NEOS, FRITZ und GERECHT). Als Bedingung wurde festgelegt, dass das Land Tirol den gleichen Beitrag leistet.

Die Vorgehensweise für die Kulturstrategie Innsbruck 2030 wurde in der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2020 von der zuständigen Mitarbeiterin des Kulturamts der MA V, Rita Hebenstreit, und der externen Prozessbegleiterin, Aliette Dörflinger, vorgestellt. Daran schloss sich eine längere Diskussion an, bei der sich zahlreiche Gemeinderatsmitglieder zu Wort meldeten und – neben politischen Stellungnahmen zu Sinn und Zweck einer Kulturstrategie – verschiedene Fragen stellten, die umgehend beantwortet wurden. GRin Ringler (FI) wollte etwa wissen, inwieweit im Prozess eine Trennung zwischen der Situation vor der COVID-19-Pandemie und der jetzigen Situation erfolge. Entgegnet wurde hier, dass beide Situationen entsprechend berücksichtigt werden. GRin Seidl (NEOS) brachte zwei Fragen ein. Einerseits wollte sie in Erfahrung bringen, ob bereits Gespräche mit Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich stattgefunden hätten, andererseits ob das Thema „Raum“ bearbeitet würde. Dazu wurde erklärt, dass die Interviews im Rahmen der Grundlagenarbeit ab September 2020 starten würden. Das Thema „Raum“ werde eines der zentralen sein und auf alle Fälle behandelt werden.

Bgm. Willi (GRÜNE) wollte wissen, wie die Balance zwischen den in einer Kulturstrategie festgeschriebenen Zielen und Maßnahmen und der notwendigen Spontanität, mit der auf aktuelle Entwicklungen und neue Ideen eingegangen werden muss, sichergestellt werden könne. Dörflinger sprach in ihrer Antwort von „Strukturen der Freiheit“, wo die Kunst darin besteht, einen Gestaltungsrahmen zu schaffen, der trotzdem entsprechenden Spielraum offen lässt. GR Schmidt (FPÖ) stellte die Frage in den Raum, warum es überhaupt eine Kulturstrategie für Innsbruck benötige. Die Frage wurde umfassend von Hebenstreit und Vbgmin Schwarzl (GRÜNE) beantwortet, wobei Schlagworte wie „Kriterien“, „Austausch“, „Defizite“ oder „Synergien“ fielen. Auf eine Frage von StRin Dengg (FPÖ), nach wie vielen Jahren eine Evaluierung geplant sei, erklärt Hebenstreit, dass eine erste Evaluierung nach fünf Jahren stattfinden werde. GR Lukovic (GRÜNE) stellte die Frage, inwieweit es Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen angesichts prekärer Arbeitsverhältnisse und enger Zeitbudgets möglich sein werde, am partizipativen Prozess teilzunehmen. Hier wurde erwidert, dass die zeitlich verfügbaren Ressourcen beim Prozessdesign entsprechend berücksichtigt werden und besonders aktive Personen, die in einer Arbeitsgruppe engagiert sind, eine Vergütung für ihre Arbeit erhalten.

Den Kunst- und Kulturbereich im engeren Sinne widmeten sich auch weitere Gemeinderatssitzungen, insbesondere in Zusammenhang mit folgenden Gegenständen:

  • Hilde-Zach-Kompositionsstipendien;
  • Betriebsrat der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH;
  • Stadtbibliothek: Zusatz zum Mietvertrag und Vergleich mit alter Stadtbibliothek;
  • Kunstankäufe der Stadt Innsbruck;
  • Innsbrucker Gestaltungsbeirat: Änderung des Statuts und Neubestellung von Mitgliedern;
  • Änderung der Schulgeldordnung der Musikschule;
  • Verschwundene Skulptur im Rapoldipark;
  • Evaluierung der Kultursubventionen;
  • Ausschreibung der „gedenk_potenziale“;
  • Aktuelle Stunde zum öffentlichen Raum und Überlassung von öffentlichem Grund;
  • Herausforderungen der Innsbrucker Nachtlokale in Zeiten der Coronakrise;
  • Tiroler Landestheater und Festwochen der Alten Musik: Coronabedingtes Maßnahmenpaket;

Die Budget-Gemeinderatssitzung am 19. November 2020 war vollständig von der COVID-19-Pandemie bestimmt. Kunst und Kultur waren dabei nur eine Randnotiz wert. Beschlüsse zu Subventionen und Förderungen im Kulturbereich wurden laufend in den Gemeinderatssitzungen des Jahres 2020 getroffen.

Rechtliche, politische und themenspezifische Rahmenwerke

Für die Kulturstrategie Innsbruck 2030 relevant sind eine Reihe von rechtlichen, politischen und themenspezifischen Rahmenwerken, insbesondere hinsichtlich der Verschränkung mit Zielsetzungen und Maßnahmen.

Verschiedene rechtliche Normen wie das Innsbrucker Stadtrecht, die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck, das Tiroler Veranstaltungsgesetz oder baurechtliche Normen bilden in diesem Zusammenhang einen konstitutiven Rahmen, in den sich die Kulturstrategie und deren Inhalte mehr oder weniger einzufügen hat. So ist beispielsweise für die Gewährung von Förderungsmitteln im Kunst- und Kulturbereich durch die Stadt Innsbruck die Subventionsordnung maßgeblich, in der inhaltliche und formale Voraussetzungen festgehalten sind. Spezifische Richtlinien für die Gewährung von Kulturförderungen existieren in der Landeshauptstadt bislang nicht. Weitere Beispiele, die in der Grundlagenarbeit dargestellt sind, betreffen Veranstaltungsbewilligungen im Rahmen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes, Regelungen für Straßenmusik in Innsbruck oder das Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz.

Bei der Erstellung der Kulturstrategie spielen außerdem verschiedene kulturpolitische Programme, Papiere und Dokumente eine Rolle. Neben dem im März 2018 von der aktuellen Landesregierung beschlossenen „Regierungsprogramm für Tirol 2018 – 2023“ und diversen Positionspapieren, Stellungnahmen und Dokumenten von Dachverbänden, Plattformen und Pressure-Groups ist hierbei besonders das im Mai 2018 von GRÜNEN, FI, ÖVP, TSB und SPÖ beschlossene Arbeitsübereinkommen der aktuellen Innsbrucker Stadtregierung interessant.


Abb. 2: Arbeitsübereinkommen 2018 – 2024
(Quelle: Landeshauptstadt Innsbruck)

Im Kapitel „Kunst und Kultur 2018 – 2024“ sind dort mehrere Punkte angeführt, die teilweise eher abstrakt als Ziel, teilweise eher konkret als Maßnahme formuliert sind. Vorangestellt findet sich eine Feststellung zur Funktion von Kunst und Kultur als zentraler Stadtentwicklungsmotor und ein uneingeschränktes Bekenntnis zum in der österreichischen Bundesverfassung verankerten öffentlichen Kulturförderauftrag, der im Rahmen der Möglichkeiten bestmöglich erfüllt werden soll. Zu den darauf folgenden 22 Zielen und Maßnahmen zählen:

  • finanzieller und struktureller Ausbau der stadt_potenziale;
  • Ausdehnung der Ausstellung der städtischen Kunstankäufe auf die Stadtteile;
  • Förderung von Kultur in den Stadtteilen;
  • Weiterführung der Dreijahresförderungen und Evaluierung der Vorgaben für Empfänger*innenkreis;
  • Umsetzung der Empfehlungen der Studie „Interkulturalität in und von Innsbrucker Kulturbetrieben“;
  • Förderung von digitaler Kunst und Kultur;
  • Inhaltliche Weiterentwicklung des Innsbrucker Kultursommers;
  • erneute Intensivierung, Professionalisierung und Institutionalisierung des Dialogs mit Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen als Zeichen der Wertschätzung;
  • Einrichtung eines Kulturbeirats für verstärkte Kommunikation und Vernetzung;
  • Erarbeitung von transparenten und nachvollziehbaren Förderkriterien;
  • Kulturelle bzw. kreativwirtschaftliche Entwicklung des Standorts Rotunde;
  • Freihaltung von Erdgeschoßzonen in neuen Wohngebieten u. a. für Kreativräume;
  • Schaffung einer Kreativ-Plattform für junge Künstler*innen und Förderung ihrer Aus- und Weiterbildung;
  • Findung eines Ersatzstandorts für den Cinematograph;
  • Stärkung der zeitgenössischen Tanzszene und Entwicklung neuer Formate;
  • Etablierung der neuen Stadtbibliothek als hochwertiger Arbeits-, Lern-, Frei-, Kultur- und Begegnungsraum;
  • Weiterentwicklung der Regelungen für Straßenkunst;
  • Entwicklung und Durchführung eines neuen Stadtfests, bei dem Feiern, Kultur und Straßenkunst in die Straßen gebracht und die Innsbrucker Partnerstädte miteinbezogen werden;
  • Gestaltung der „Bogenmeile“ als qualitätsvolle und sichere Kultur- und Ausgehmeile;
  • Weitere Etablierung von Innsbruck als Konzert- und Festivalstadt (z. B. Rock am Berg);
  • Betonung der künstlerischen und wirtschaftlichen Wertschöpfung von Filmproduktionen;
  • Bekenntnis zur Traditionskultur und weitere Unterstützung der Traditions- und Brauchtumspflege;

Auch in anderen Kapiteln des Arbeitsübereinkommens finden sich vereinzelt Ziele und Maßnahmen, die im weiteren Sinn für den Kunst- und Kulturbereich relevant und in der Grundlagenarbeit beispielhaft angeführt sind.

In den letzten Jahren wurden darüber hinaus eine Reihe von Leitbildern und strategischen Programmen für verschiedene Themenbereiche auf Landes- und Stadtebene erstellt, die teilweise auch den Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich betreffen. Insbesondere hinsichtlich interessanter Ziele und Maßnahmen für die Kulturstrategie sind hier hervorzuheben:

  • die 2015 im Auftrag des Kulturamts der Stadt Innsbruck erstellte Studie „Interkulturalität in und von Innsbrucker Kulturbetrieben“, die im Arbeitsübereinkommen der aktuellen Innsbrucker Stadtregierung als umzusetzende Maßnahme festgehalten ist;
  • die mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Tirol, der Standortagentur Tirol und der Tirol Werbung von einem mehrköpfigen Team aus der Kreativwirtschaft erarbeitete und 2019 veröffentlichte Kreativwirtschaftsstrategie für Tirol 2019 – 2025;
  • die 2016 vom Innsbruck Tourismus verabschiedete Tourismusstrategie 2017 – 2022, mit der eine weitere Profilierung der Destination Innsbruck und Schärfung der Marke vorgenommen wurde;

Dazu kommen verschiedene Programme und damit verbundene Maßnahmen der Raumplanung, Stadtplanung und Stadtentwicklung. Neben den überregionalen EU-Programmen „INTERREG V-A Österreich – Bayern“ und „INTERREG V-A Italien – Österreich“, an denen auch Akteur*innen aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich beteiligt sind, sind es vor allem die Aktivitäten rund um das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der MA III, die hier zu berücksichtigen sind. Genannt werden müssen hier u. a. die Ausschreibung von Wettbewerben (z. B. Campagne Reichenau 2016 oder Erweiterung Tiroler Landesarchiv 2018), die Beauftragung und Verwertung von Studien und Konzepten (z. B. eine derzeit in Bearbeitung befindliche Studie zur Werbung im Stadtraum) und die Durchführung von städtebaulichen Projekten (z. B. Quartiersentwicklung EUROPAN15-Areal zwischen Marktplatz und Universitätsbrücke seit 2019 oder geplante Entwicklung Sieben-Kapellen-Areal und Museum Zeughaus).

Kulturstadt Innsbruck: Profil, Stärken und Schwächen, Potenziale, Themen, Ziele und Maßnahmen

Der abschließende Teil der Grundlagenarbeit beschäftigt sich mit Fragen zum Profil der „Kulturstadt Innsbruck“, mit den Stärken und Schwächen im Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich, mit Potenzialen in verschiedenen Bereichen, mit zukünftig besonders relevanten Kulturthemen sowie mit möglichen Zielen und Maßnahmen, die in der nächsten Zeit gesetzt werden sollten. Die Erkenntnisse resultieren dabei vor allem aus einer verdichteten Analyse und Interpretation von 33 Interviews mit Personen aus dem Innsbrucker Kunst- und Kulturbereich und relevanten Schnittstellen wie Bildung, Jugend, Inklusion, Interkultur, Stadtteilarbeit, Kreativwirtschaft oder Tourismus.

Als Einstiegsfrage wurden die Interviewpartner*innen gebeten, drei Schlagworte zu „Kulturstadt Innsbruck“ zu nennen. Die daraus abgeleitete Verdichtung der Antworten bietet einen interessanten Blick auf das kulturelle Profil der Stadt Innsbruck. Mehrere Interviewpartner*innen äußern sich dabei zur Grundbedingung der Frage kritisch. Sie hinterfragen umgehend, ob eine „Kulturstadt Innsbruck“ überhaupt existiert oder es sich nicht vielmehr bloß um eine Illusion bzw. ein Wunschdenken des Marketings handelt.

Abgesehen davon ergeben sich bei den Schlagworten einige Verdichtungen, die in der folgenden Wortwolke dargestellt sind.


Abb. 3: Wortwolke zum kulturellen Profil der Stadt Innsbruck

Einschränkend ist hier anzumerken, dass der Verdichtungsgrad bei diesen Schlagworten gering ist. Nur die ersten drei Schlagworte in der Liste – Musik, Vielfalt und Tradition (letzteres auch kritisch zu sehen) – werden in den Interviews häufig genannt, die danach aufgelisteten zumindest mehrfach. Es zeigt sich, dass die „Kulturstadt Innsbruck“ von den Interviewpartner*innen wenig mit Schlagworten assoziiert wird, die kollektiv geteilt werden. Die Beschreibung „Innsbruck ist eine Musikstadt (mit einem Schwerpunkt auf Alte Musik), einem bunten und vielfältigen Kulturprogramm und einer – durchaus auch als einengend empfundenen – Traditionsverbundenheit“ klingt in der Außendarstellung eher mäßig interessant. Es ist daher naheliegend, im Zuge der folgenden, partizipativen Phase ein griffigeres Profil für die Kulturstadt Innsbruck zu erarbeiten.

Die Interviewpartner*innen wurden auch zum Stellenwert von Kunst und Kultur in der Stadt Innsbruck befragt – vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen, um die sich die städtische Politik und Verwaltung ebenfalls kümmern. Der überwiegende Teil der Interviewpartner*innen vertritt dabei die Meinung, dass Kunst und Kultur einen sehr geringen bis geringen Stellenwert haben. Immer wieder werden die Bereiche Sport, Tourismus und Erholung herangezogen, denen ein viel höherer Stellenwert zugeschrieben wird. In einer Reihe von Interviews wird aber auch die Meinung vertreten, dass Kunst und Kultur in der Stadt einen befriedigenden bis hohen Stellenwert haben – wobei dies von den Interviewpartner*innen durchgängig mit einschränkenden Hinweisen versehen wird: (1) der Stellenwert hat in den letzten Jahren zugenommen, da sich Politik und Verwaltung verstärkt darum bemühen (darüber hinaus ist Kultur zumindest kurzfristig in der COVID-19-Pandemie „systemrelevant“ geworden), (2) ein hoher Stellenwert ist schon alleine dadurch gegeben, weil Kunst und Kultur in Innsbruck in breiter Vielfalt vorhanden sind, (3) differenziert betrachtet, betrifft der hohe Stellenwert nur die großen Einrichtungen und Formate wie Tiroler Landestheater, Tiroler Landesmuseen, Haus der Musik oder Innsbrucker Festwochen der Alten Musik.

Zur Einschätzung der aktuellen Situation wurde in den Interviews eine Frage nach den bestehenden Stärken und Schwächen im Kunst- und Kulturbereich in Innsbruck gestellt. Die Antworten wurden qualitativ analysiert, verdichtet und interpretiert. Als Stärken im Kunst- und Kulturbereich sind demnach hervorzuheben:

  • die Vielfalt und Dichte des vorhandenen Kunst- und Kulturangebots in der Stadt;
  • insgesamt die Bandbreite an Musik in Innsbruck, von der Alten Musik mit den zahlreichen Chören und renommierten Formaten (beispielhaft: Innsbrucker Festwochen der Alten Musik) bis hin zur elektronischen Musik mit neueren Festivals (beispielhaft: Heart of Noise) und der vielfältigen Clubkultur;
  • das große Engagement von vielen Initiativen und Personen, die zahlreichen motivierten Akteur*innen und die intensive Vereins- und Verbandstätigkeit (Freie Szene, Chöre, Volkskultur, …), die immer wieder Neues entstehen lassen;
  • die gute Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche, Sparten und Szenen – zumindest nach innen (z. B. in der Freien Szene, angetrieben vor allem durch TKI und battlegroup for art);
  • die sehr gute geografische Lage und großartigen topografischen Gegebenheiten, die Innsbruck als alpin-urbanen Raum definieren und sowohl für Künstler*innen als auch Kulturtourist*innen interessant machen;
  • das historische Erbe in Kunst und Kultur (Altstadt, Kaiser Maximilian I., …);
  • die in der Stadt vorhandene Gegenwartsarchitektur (Bergiselschanze, Hungerburgbahn, Haus der Musik, Landhausplatz, …) und starke Player in der Architektur (Universität, aut, freie Architekturkollektive, …);
  • das zunehmende Interesse in der Stadtentwicklung und Stadtplanung an einer breiteren Einbindung von Kunst und Kultur;
  • das Haus der Musik als Beispiel für eine architektonisch gelungene Einrichtung, die gut genutzt wird, mehrere Akteur*innen unter einem Dach vereint und grundsätzlich offen für Neues ist;

Auf der anderen Seite können eine Reihe an Schwächen ausgemacht werden, die jeweils mehrfach in den Interviews angesprochen wurden:

  • der zu geringe Stellenwert von Kultur gegenüber anderen Bereichen wie Tourismus oder Sport;
  • der Mangel an zeitgenössischen und neueren Ansätzen in den meisten Sparten (beispielhaft: Bildende Kunst in den Museen, Neue Musik und neuere Entwicklungen ab den 1950er-Jahren bei den großen Häusern und Festivals);
  • der fehlende Mut für radikalere Innovationen bei den Entscheidungsträger*innen (zu starker Fokus auf Tradition und Altbewährtes, zu wenig Berücksichtigung von unkonventionellen, experimentellen und subversiven Zugängen);
  • das zu geringe Maß an Kooperationen – trotz eines hohen Vernetzungsgrades (beispielhaft: spartenübergreifende Kooperationen sind selten, Kooperationen zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol ebenfalls);
  • die oftmals zu schnelle Fokussierung auf den touristischen Nutzen von Kunst und Kultur;
  • das weitestgehende Fehlen von international herausragenden Formaten und Initiativen und die damit einhergehende fehlende internationale Wahrnehmung als Kulturstadt;
  • die stark ausbaufähige Nutzung des öffentlichen Raums für Kunst und Kultur;
  • das Fehlen von leistbaren Räumen für künstlerische Produktionen und Präsentationen (Ateliers, Proberäume, Veranstaltungsräume), dazu auch die Schwierigkeiten der temporären Nutzung von Leerständen;
  • der zu starke Fokus auf den Bau großer Kulturhäuser (Haus der Musik, neue Stadtbibliothek) und die damit verbundene langfristige Bindung von finanziellen Mitteln;
  • die fehlenden interkulturellen Strategien und Ansätze (beispielhaft: wenig Förderung für kulturelle Initiativen und Formate von Migrant*innen);
  • die fehlenden inklusiven Strategien und Ansätze (beispielhaft: keine Konzepte für umfassende Barrierefreiheit);
  • zu wenig Verteilungsgerechtigkeit bei den öffentlichen Förderungen (große Institutionen der öffentlichen Hand vs. Freie Szene);
  • die bestehenden Hürden für neue Initiativen bzw. Formate und junge Künstler*innen (geringe Förderungen, mühsame Zugänge zum Fördersystem, …);
  • fehlende Kriterien und Transparenz bei der Fördervergabe;
  • der Mangel an Sichtbarkeit, was im Kunst- und Kulturbereich in Innsbruck alles passiert;

In den Interviews wurden vereinzelt weitere Stärken und Schwächen im Kunst- und Kulturbereich genannt, die sich in der Grundlagenarbeit wiederfinden. Die Interviewpartner*innen wurden außerdem danach gefragt, welche Themen aus ihrer Sicht für die zukünftige Entwicklung des Innsbrucker Kunst- und Kulturbereichs eine besondere Relevanz haben und einer Diskussion auf breiterer Ebene bedürfen. Diese Erkenntnisse bildeten eine wichtige Grundlage für das Themen-Setting der Workshops in der folgenden, partizipativen Phase. Eine Diskussion über die zukünftige Entwicklung der Kulturstadt Innsbruck ist demnach mit einer Auseinandersetzung zu folgenden Themen verbunden:

  • Finanzierung des Kunst- und Kulturbereichs;
  • Wertschätzung von Kunst und Kultur;
  • Austausch, Vernetzung und Kooperation;
  • Verfügbarkeit von und Umgang mit Raum;
  • Kunst im öffentlichen Raum;
  • Kinderkultur und Jugendkultur;
  • Digitale Transformation und Publikum;
  • Kulturelle Bildung und Fragen der Nachhaltigkeit;
  • Kulturelle Diversität, Migration, Generation, Inklusion;
  • Qualität und Internationalität;
  • Verbindungen zwischen Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, insbesondere in Architektur und Design;
  • Sichtbarkeit des vielfältigen Kunst- und Kulturgeschehens in Innsbruck;
  • Professionalisierung der kleineren Kunst- und Kultureinrichtungen;
  • Stellenwert von zeitgenössischer Kunst, vor allem im Kontrast zu klassischen und traditionellen Ansätzen;
  • Vielfalt im Kunst- und Kulturbereich, im Gegensatz zur Fokussierung auf wenige Schwerpunkte;
  • Intensität im Sinne einer leidenschaftlichen Auseinandersetzung zu verschiedenen Spannungsfeldern wie Authentizität und Tourismus, Urbanität und Tradition etc.;
  • professionelle Ausbildung für den Kunst- und Kulturbereich vor Ort;
  • Universitätsstadt Innsbruck, insbesondere mit Fokus auf die Verbindungen zwischen Kunst, Kultur und Wissenschaft und auf das kulturelle Nutzungsverhalten der studentischen Milieus;
  • Sportstadt Innsbruck und die Suche nach Schnittstellen zu Kunst und Kultur;;
  • Rolle von Kunst und Kultur bei Stadtplanung und Stadtentwicklung;
  • kulturelle Entwicklung in den Innsbrucker Stadtteilen;
  • Kunst und Kultur in Innsbruck und den Umlandgemeinden;
  • kulturelle Nutzung der natürlichen Umwelt (Landschaft, Berge, Wasser, …);
  • zukunftsfähiger Kulturtourismus;
  • Auswirkungen der Coronakrise auf den Kunst- und Kulturbereich;

Im Kontext dieser Themen wurden im Rahmen der Interviews eine Vielzahl an Zielvorstellungen und Vorschlägen für Maßnahmen genannt, die für die kulturelle Entwicklung von Innsbruck von Bedeutung sind. Sie sind am Ende der Grundlagenarbeit auf mehreren Seiten wiedergegeben und stellen einen wertvollen Beitrag für den weiteren Prozess dar. Ein Studium der dort festgehaltenen Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge wird am Ende dieser Kurzfassung nachdrücklich empfohlen.